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Bereicherung
des Stadtbildes

Neubau an Lettow-Vorbeck-Straße

Halle (SKü). Das sogenannte »Medi-Centrum« an der Lettow-Vorbeck-Straße scheint vom Tisch zu sein. Stattdessen soll nunmehr ein deutlich anders strukturiertes Arzt- und Geschäftshaus entstehen, für das der Haller Planungsausschuss auch das gemeindliche Einvernehmen erteilte.

Noch vor einigen Wochen hatte der Investor, die Vertriebs- und Beteiligungs GmbH Korte aus Borgloh, ein reines Ärztehaus mit Apotheke in der Planung. Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung wegen der bereits vorhandenen Arztversorgung im Altkreis Bedenken geäußert hatte, ebenso wie Haller Apotheker, die eine sechste Apotheke für Halle ablehnten, wurden vom Investor und Architekten Klaus Korte dem Planungsausschuss modifizierte Belegungspläne vorgestellt.
So soll in dem dreigeschossigen Neubau an der Lettow-Vorbeck-Straße zwischen LBS und Möbel Vollmer im Erdgeschoss nunmehr ein Filialist aus dem Drogeriebereich angesiedelt werden. Ins erste Obergeschoss soll eine Dentalpraxis, ins zweite Obergeschoss eine internistische Praxis. Im zweiten Obergeschoss wäre zudem noch Platz für ein Anwaltsbüro oder ersatzweise auch eine Wohnung.
Der Bau des Dienstleistungs- und Handelshauses, über dessen Investitionsvolumen Korte keine Angaben machte, soll noch in diesem Jahr fertig gestellt werden. Um im rückwärtigen Bereich des Hauses noch genügend Parkplätze für das Objekt anbieten zu können (Korte: »Der Bau einer Tiefgarage würde hier wenig Sinn machen.«), wird der Investor zusätzlich Teile der Liegenschaft Rosenstr. 11 erwerben. Auf dem langgezogenen Grundstück ist im rückwärtigen Bereich zur Rosenstraße hin außerdem der Neubau eines weiteren Gebäudes geplant, das entweder als Wohnhaus oder als Standort für einen weiteren Dienstleister genutzt werden soll. Korte will auf jeden Fall hochwertige Architektur anbieten, die das Stadtbild bereichert.
Die Planung fand Zustimmung durch den Ausschuss und auch durch die Bauverwaltung. Damit soll endlich eine weitere Aufwertung der Lettow-Vorbeck-Straße gelingen, die auch wegen der relativ starken Verkehrsmengen als attraktiver Geschäftsstandort weiter entwickelt werden soll. Das aktuelle Projekt wird mangels eines Bebauungsplanes über den Paragraphen 34 des Baugesetzbuches genehmigt. Ein regulärer Bebauungsplan ist wegen widerstreitender Eigentümerinteressen über viele Jahre nicht zustande gekommen. Gegen einen Bebauungsplanentwurf war sogar eine Normenkontrollklage erfolgreich.

Artikel vom 26.01.2006