24.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Versmold
Betr.:
Haushaltssatzung der Stadt Versmold für das Haushaltsjahr 2006
hier:
Berichtigung der Bekanntmachung in der Aussgabe des Westfalen-Blattes vom 21./22. 1. 2006
§ 1 der Haushaltssatzung der Stadt Versmold für das Haushaltsjahr 2006 lautet richtig wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Versmold voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungn enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
29 090 579 EUR
29 090 579 EUR
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
 6 080 557 EUR
 6 080 557 EUR
festgesetzt.
§ 4 der Haushaltssatzung der Stadt Versmold für das Haushaltsjahr 2006 lautet richtig wie folgt:
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1 500 000 EUR
festgesetzt.
Satz 5 der Bekanntmachungsanordnung zur Haushaltssatzung der Stadt Versmold für das Haushaltsjahr 2006 lautet richtig wie folgt:
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt Versmold, der dem Haushaltsplan 2006 als Anlage beigefügt ist, wird hiermit gemäß § 112 Abs. 3 GO NRW a. F. hingewiesen.

Artikel vom 24.01.2006