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Ehefrau geschlagen und mit Füßen getreten

Löhner zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt

Von Victor Fritzen
Löhne (LZ). Weil er seine Frau im Streit erheblich verletzt haben soll, ist am Freitag ein 56-jähriger Löhner vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden.

2002 hatten sich die Eheleute in einem Bielefelder Bordell kennen- gelernt. Herbert T. (Name geändert) heiratete die Russin, damit war ihr der legale Aufenthalt in Deutschland gesichert. Doch bereits nach wenigen Ehewochen, so berichtete er, war es zu Streitigkeiten und Handgreiflichkeiten gekommen sein. »Ich habe meine Frau nie angezeigt, um sie zu schützen«, machte er deutlich.
Am 6. April 2005 soll der Angeklagte seine Frau während eines Streites geschlagen und mit Füßen getreten haben. Dabei erlitt die 36-jährige Russin Verletzungen im Brustbereich, Prellungen und Schürfwunden im Gesicht, an den Armen und Beinen. Grund für den Streit war eine Handtasche, in der sich der Kinderausweis des gemeinsamen Sohnes befand. Der Angeklagte Herbert T. wollte diesen an sich nehmen, da er vermutete, dass seine Frau mit ihrem gemeinsamen Kind in ihre Heimat Russland flüchten wolle. Er entriss ihr die Tasche und rannte aus dem Schlafzimmer in den Hauswirtschaftsraum, wohin ihm seine Frau verfolgte. Hier kam es zu der handfesten Auseinandersetzung.
Der Angeklagte beteuerte, seine Frau nicht verletzt zu haben. Die sofort von der Russin herbeigerufene Polizei - ein Beamter sagte als Zeuge aus - dokumentierte mit Fotos das geschwollene Gesicht und die blauen Flecken der Frau.
Sie konnte bei der gerichtlichen Anhörung nur noch vermuten, ins Gesicht getreten worden zu sein. Deshalb ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung fallen und beließ es bei der einfachen Körperverletzung, die keine Freiheitsstrafe nach sich zieht. Am Ende der über einstündigen Verhandlung stand Aussage gegen Aussage, Richterin Britta Kurhofer-Lloyd schenkte allerdings den Aussagen der Ehefrau mehr Glauben. »Sie hätte auch behaupten können, dass Sie ihr ins Gesicht getreten haben. Dann wäre der Prozess heute sicherlich nicht so glimpflich für sie abgelaufen«, machte die Richterin klar.

Artikel vom 21.01.2006