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Betrunken Nase
eingeschlagen

Vier Monate auf Bewährung

Borgholzhausen/Halle (kan). Allein im Jahr 2005 war der 22-Jährige zwischen Januar und August viermal zu Geldstrafen verurteilt worden. Und fast immer waren bei den Straftaten Alkohol oder andere Betäubungsmittel im Spiel. Gestern nun verhängte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld erstmals eine Freiheitsstrafe gegen den Deutschrussen aus Borgholzhausen.

Er war zunächst wegen Körperverletzung angeklagt worden, da er einem Bekannten das Nasenbein gebrochen hatte. Daraus wurde im Verlauf der Verhandlung im Haller Amtsgericht jedoch eine Anklage wegen fahrlässigen Vollrauschs. Der Angeklagte hatte zum Zeitpunkt der Tat im Oktober 2005 erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Der Vorfall brachte ihm nicht nur vier Monate auf Bewährung ein - die Bewährungszeit beträgt drei Jahre -, sondern auch eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro.
Peeter-Wilhelm Pöld: »So lange Sie an ihrem Alkohol-Problem arbeiten, müssen Sie das Geld nicht bezahlen. Sollten Sie jedoch nicht mindestens einmal im Monat in Gesprächskontakt mit der Suchtberatungsstelle des Kreises Gütersloh treten, wird die Geldstrafe fällig.« Der Amtsrichter empfahl dem 22-Jährigen dringend eine Suchttherapie.
Dieser zeigte sich mehr oder weniger einsichtig und behauptete zu Beginn der Verhandlung sogar, dass er kein Alkoholproblem habe. Auf die Mehrzahl der Fragen des Amtsrichters antwortete er mit »Weiß ich nicht« oder »Kann ich mich nicht dran erinnern«. »So kommt man nicht durchs Leben«, betonte Richter Pöld.
Wodka, 40-prozentiger Alkohol, war am Abend der Tat in größeren Mengen geflossen. Der Angeklagte hatte mit Freunden gefeiert und auch zwischendurch noch einmal Nachschub von der Tankstelle geholt. Später fand der 22-Jährige sich auf dem Parkplatz an der Sporthalle Osningstraße ein. Dort zerbeulte er ein Auto mit einem Fußtritt.
Einem Bekannten, der ihn fragte, warum er das getan habe, verpasste er eine Kopfnuss. Der 20-jährige junge Mann aus Borgholzhausen wurde daraufhin drei Tage lang wegen seines gebrochenen Nasenbeins im Krankenhaus behandelt. Sein Freund und er sagten aus, dass der Angeklagte bei einem zufälligen Treffen am nächsten Tag nichts mehr von dem Vorfall gewusst habe. »Er taumelte. In so einem Zustand habe ich ihn noch nicht erlebt. Ich hatte trotzdem den Eindruck, dass er an dem Abend wusste, was er tat«, sagte das Opfer.
Der Angeklagte erklärte, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Auf die Frage des Richters, ob er sich nicht bei dem 20-Jährigen für die Tat entschuldigen wolle, sagte der 22-Jährige leise auf Russisch »Entschuldigung«.

Artikel vom 21.01.2006