20.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Angeklagte Polizisten
wiederholen Aussagen

Gestellte Prügelei vor Augen des Gerichts

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Mit einer gespenstischen Szene setzte das Amtsgericht am späten Mittwochabend die Verhandlung gegen zwei Polizeibeamte fort: Die Prozeßbeteiligten beobachteten eine gestellte Prügelei auf der Stresemannstraße (das WESTFALEN-BLATT bereits berichtete in der gestrigen Ausgabe).

Zweck der ungewöhnlichen Fortsetzung der spektakulären Hauptverhandlung war die Beantwortung folgender Frage: Konnten zwei Polizeibeamte in der Nacht zum 19. Mai 2005 aus einer Wohnung an der Herforder Straße heraus Einzelheiten der Auseinandersetzung zwischen den angeklagten Polizeibeamten Mike S. (33) und Ralf K. (38) sowie dem mutmaßlichen Opfer Michael D. (34) erkennen? Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Horst Rürup besteht daran kein Zweifel. Er hatte die ursprünglichen Aussagen der Polizisten Wiebke W. (26) und Matthias U. (32) zum Anlaß genommen, S. und K. der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anzuklagen.
Die Zeugen hatten sich als Observanten in der Wohnung aufgehalten, sie überwachten einen Geldautomaten. Dabei hatten sie die Prügelei verfolgt.
Beim Ortstermin mußten Mike S. und Ralf K. auf der Stresemannstraße die Szene mit einem Kampfsportausbilder nachstellen. Auf Nachfragen des Schöffengerichts unter Vorsitz von Amtsrichterin Astrid Salewski wiederholten Wiebke W. und Matthias U. ihre belastenden Aussagen. W.: »Der Mann auf dem Boden (das Opfer, d. Red.) hat sich nicht bewegt.« U.: »Er konnte nicht parieren.«
Vom Eckfenster der Wohnung im zweiten Stockwerk des Hauses war die Szene trotz der Dunkelheit in nur 16 Meter Entfernung recht gut einzusehen. Die Unterscheidung, wer auf wen einprügelte, war für die Beobachter des Ortstermins deutlich zu betrachten. Die Verhandlung soll nun am 7. Februar im Bielefelder Amtsgericht fortgesetzt werden.

Artikel vom 20.01.2006