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Gemeinde trägt Kosten nicht


Hövelhof (WV). Aus gegebenem Anlass weist das Hövelhofer Wasserwerk darauf hin, dass im Zuge von Reparatur- und Wartungsarbeiten am Trinkwassernetz unvorhergesehen ganz kurzfristig der Wasserfluss unterbunden werden muss. Die Wasserleitung ist dann je nach Dauer der Arbeiten völlig drucklos. Dadurch kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu Beschädigungen von Heißwasseraufbereitungsgeräten, Durchlauferhitzern und ähnlichen Geräten. Da Reparaturen/Instandsetzungsarbeiten am Rohrnetz nicht ausgeschlossen werden können, sind die Betreiber gehalten, nur solche Geräte zu installieren, bei denen durch plötzliche Abschaltung des Wassernetzes keine Schäden entstehen können. In den meisten Fällen ist ursachenbedingt eine rechtzeitige Unterrichtung der Haushalte nicht möglich. Die Gemeinde übernimmt auch versicherungstechnisch keine Kostenregulierung bei solchen Schäden.

Artikel vom 20.01.2006