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Das Geschenk muss
Beiden gefallen

Wunschliste hilft auf die Sprünge


Eine Geschenkliste verhindert, dass sich die gut gemeinten Gaben »verdoppeln«. Fehlkäufe werden vermieden. Das Paar kann auch ein größeres Geschäft beauftragen, zusammen mit den Gästen die richtigen Geschenke auszusuchen.
Kleine Orientierungshilfe: Die Geschenkliste wird von dem angegebenen Geschäft verwaltet, die Verkäufer beraten nach den Wünschen des Brautpaares. Die Geschenkliste wird von der Brautmutter verwaltet. Dann müssen Gäste sich bei ihr melden und sie fragen, welche Geschenke noch »frei« sind. Die Brautmutter hat die Übersicht, so dass kein Geschenk zweimal eintrifft. Auch wird sie das gewünschte Modell und die richtige Farbe nennen.
Natürlich kann das Brautpaar die Geschenkliste auch selbst verwalten und auf Nachfrage die entscheidenden Tipps geben. Bei teureren Geschenken kann man sich mit anderen Gästen und einer bestimmten Geldsumme an dem Geschenk beteiligen. Auch kann es sinnvoll sein, ein Geldgeschenk zu machen, wenn das Paar einen schwer zu erfüllenden Wunsch hat.
Wer keine eindeutigen Hinweise erhalten hat, sollte bei dem Kauf bedenken: das Geschenk muss Beiden gefallen. Luxuriöse Wünsche darf man getrost überhören, auch wenn man noch so gut mit der Familie befreundet ist. Ein mit Bedacht ausgewähltes, treffsicheres Überraschungsgeschenk kann ein großer Erfolg sein. Wer davon überzeugt ist, dass ihm im Moment absolut kein passendes Geschenk einfällt (das Paar hat wirklich alles), kann das Präsent später nachreichen. Das ist immer noch besser, als wenn man etwas kauft, nur um nicht mit leeren Händen dastehen zu müssen.
Wertvolle oder zerbrechliche Geschenke sollten nicht per Post geschickt werden. Muss es doch etwas versandt werden, dann die Addresse der Braut oder des Bräutigams angeben. Nach Möglichkeit sollte man das Geschenk nicht während eines Empfangs überreichen. In größeren Hotels oder Restaurants kann nicht immer die ausreichende Sicherheit gewährleistet werden. Es sei denn, es ist ein abschließbarer Raum vorhanden, in dem die Präsente deponiert werden können und zu dem eine Vertrauensperson einen Schlüssel hat. Für welches Geschenk man sich auch entschieden hat - spätestens nach den Flitterwochen sollte man schriftlich erfahren, wie sehr sich die Eheleute darüber gefreut haben.

Artikel vom 10.02.2006