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Zu Hause
Kriegswaffen gehortet

Auftritt als »SS-Leibstandarte«

Bad Oeynhausen (cl). Am Donnerstag der kommenden Woche wird sich das Herforder Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Alexandra Sykulla mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beschäftigen. Angeklagt sind die Bad Oeynhausener Peter S. (32) und Christian G. (21).

Ihnen wird der Besitz und die Einfuhr von Waffen zwischen Frühjahr und November 2004 vorgeworfen, bei Wohnungsdurchsuchungen wurden ein Kalaschnikow-Sturmgewehr, zwei Maschinenpistolen, mehr als 250 Schuss Kartuschenmunition sowie rund 400 Schuss Munition sichergestellt.
Beide gehören dem Europäischen Darstellungsverein für Lebendige Geschichte (EDLG) an, Peter S. war Vorsitzender, Christian G. stellvertretender Waffenwart. Die Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins pflegen das ausgefallene Hobby, historische Schlachten in Originaluniformen und -bewaffnung nachzustellen. Die Angeklagten haben sich darauf spezialisiert, als »SS-Leibstandarte Adolf Hitler« aufzutreten.
In Tschechien und der Slowakei ist dies ebenso wie das Tragen von Hakenkreuzsymbolen und -uniformen nicht verboten. Ein Videofilm von einer Veranstaltung auf einer Burg bei Brünn machte das Bundesamt für Verfassungsschutz darauf aufmerksam, dass nicht legalisierte Waffen im Einsatz waren. Die Gewehre wurden zwar umgerüstet auf den Dauerabschuss von Platzpatronen, besitzen aber noch voll funktionsfähige Verschlüsse und fallen somit in die Kategorie Kriegswaffen.
Peter S. war in der DDR Offiziersanwärter, bekam aber Probleme wegen »übertriebener nationaler Haltung.« Er siedelte nach der Grenzöffnung mit seinen Eltern in die Bundesrepublik über und wandte sich stramm rechten Parteien zu. Eine Zeitlang war er stellvertretender Kreisvorsitzender der Herforder Republikaner. Er ist massiv vorbestraft und hat auch schon Erfahrungen mit Untersuchungshaft sammeln dürfen.

Artikel vom 19.01.2006