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Geldstrafe für Löhner

Von Victor Fritzen
Löhne (LZ). Er nannte sich Bau-Ingenieur, Diplom-Ingenieur oder Rechtsanwalt, und doch hatte er nie einen dieser Berufe erlernt. Weil er über mehrere Jahre akademische Titel vorsätzlich missbraucht hat, ist gestern ein 45-jähriger Löhner zu einer Geldstrafe von 2040 Euro verurteilt worden.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen kam damit dem Antrag von Verteidiger Ulrich Kraft nach.
Der 45-jährige Werner H. (Name geändert) hatte sich zwischen den Jahren 2002 und 2005 bei Firmen beworben und dabei Berufe und akademische Grade angegeben, die er nie erworben hatte. »Er hat sich dadurch bessere Chancen bei der Bewerbung erhofft. Langfristig wäre das sowieso nicht gut gegangen«, machte sein Anwalt deutlich. Nach Gesprächen mit seinem Mandaten habe sich gezeigt, dass auch psychische Anspannungen Schuld für die Tat waren. Der Angeklagte selbst sah sich aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen. Allerdings, so sagte sein Anwalt, zeigte er sich bereits im Vorfeld vollkommen geständig.
Richter Heinrichs verurteilte den Löhner zu 120 Tagessätzen à 17 Euro. Ein teures Unterfangen, bedenkt man, dass der Verurteilte im Monat lediglich 520 Euro von der Agentur für Arbeit erhält. Strafverschärfend hatte der Vorsitzende eine Verurteilung des Angeklagten aus dem Jahre 1992 bewertet. Damals war er schon einmal wegen des unbefugten Führens einer Berufsbezeichnung verurteilt worden. Richter Heinrichs riet Anwalt Kraft: »Ihr Mandant sollte das zukünftig unterlassen. Ansonsten wird es nicht bei einer Geldstrafe bleiben.«

Artikel vom 19.01.2006