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Arbeitsgericht: Zahl der
Verfahren gesunken

Weniger Klagen: Hinweis auf wirtschaftliche Belebung

Bünde (pjs). Um mehr als 20 Prozent ist die Zahl der Arbeitsgerichtsprozesse gesunken: »Während in 2004 insgesamt 2221 Anträge auf Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens« eingegangen waren, wurden in 2005 lediglich 1768 registriert.

»Über die Gründe können wir nur spekulieren«, erklärte Arbeitsgerichtsdirektor Heinz-Werner Heege bei der Vorstellung der Jahresbilanz. Offenbar seien aber die Umstrukturierungen in vielen heimischen Betrieben im vergangenen Jahr etwas langsamer vonstatten gegangen oder sogar bereits beendet.
Dass die Rückgänge der Fallzahlen auch ein Anzeichen für eine leichte Erholung der Konjunktur sein könnte, merkte Angela Schmalhorst, Geschäftsleiterin des Arbeitsgerichts, dazu an.
Von den eingegangenen Klagen betrafen 41 Prozent (Vorjahr: 37 Prozent) mehr als einen Streitgegenstand. Bei 301 Verfahren (358) wurde Prozesskostenhilfe für die Verfahren beantragt. In 33 Prozent aller Fälle war die Zahlung von Arbeitsentgelt der Hauptstreitpunkt: »Das deutet auf eine etwas bessere Zahlungsmoral hin«, wertete Geschäftsleiterin Schmalhorst den Rückgang gegenüber 37 Prozent im Vorjahr.
Den Streit um die Rechtswirksamkeit der Kündigung betrafen 61 (57) Prozent aller Verfahren, das waren 1274 gegenüber 1160 im Vorjahr. Geklagt wurde aber auch wegen Ansprüchen auf Schadensersatz, Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen, Bewilligung von verweigertem Urlaub und Herausgabe von Arbeitspapieren.
»Die Bereitschaft der Parteien, sich durch einen Vergleich zu einigen, liegt bei 55 Prozent und hat sich damit gegenüber 49,5 Prozent im Vorjahr erhöht«, berichtete Arbeitsgerichtsdirektor Heege weiter. Der Anteil der Verfahren, die von den drei Arbeitsrichtern in Herford durch Urteil abgeschlossen wurde, beträgt 10,2 Prozent (9,8). Eine gewisse Bodenständigkeit der Mitarbeiter heimischer Betriebe sieht der Gerichtsdirektor als Grund für die vergleichsweise hohe Quote.
Weil die Aussicht auf neue Jobs sehr gering sei, stritten vor allem ältere Arbeitnehmer bis zum letzten um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Das Arbeitsgericht wurde zu 98,5 Prozent von Arbeitnehmern und zu 1,5 (1) von Arbeitgebern in Anspruch genommen.
Die Verfahrensdauer betrug bei 51,5 Prozent nicht mehr als drei Monate (Vorjahr: 51). 77,7 (75) Prozent aller Verfahren wurden innerhalb von sechs Monaten erledigt. 6 (5) Prozent der Fälle hatte eine Verfahrensdauer von mehr als einem Jahr. »Die durchschnittliche Verweildauer hat sich damit leicht reduziert, dem Beschleunigungsgrundsatz im arbeitsgerichtlichen Verfahren wurde Rechnung getragen«, stellte Heege fest.
Die Zahl der Verfahrenserledigungen lag leicht über der der Klageeingänge (1884 zu 1709).
Die Rechtsantragsstelle, die Rechtssuchenden bei der Aufnahme von Anträgen helfen kann, wurde von 400 Bürgerinnen und Bürgern genutzt.
www.arbg-herford.nrw.de

Artikel vom 19.01.2006