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Das sagt die AOK

AOK Regionaldirektor Frank Simolka erläutert die Entscheidung der Krankenkasse: »Der Wunsch nach einem Elektrorollstuhl wurde im Jahr 2000 vor allem von Frau Meier an uns herangetragen. Nach widersprüchlichen Aussagen aus Krankenhausberichten, von Hausärzten und den Angaben der Patientin hat Frau Meier von uns im Jahr 2003 einen handbetriebenen Rollstuhl erhalten. Zudem wurde ihr eine Vielzahl von anderen Hilfsmitteln zur Verfügung gestellt, wie Badewannenlifter und Krankenbett. Nach den vorliegenden ärztlichen Untersuchungsergebnissen war es aus Sicht des Medizinischen Dienstes nicht angezeigt, dass die körperliche Beeinträchtigung durch einen Elektro-Rollstuhl ausgeglichen werden kann. Es kann aber sein, dass sich die Erkrankung verschlimmert hat. Daher soll nun nach dem erneuten Antrag eine Entscheidung nicht nach Aktenlage, sondern nach einer persönlichen Begutachtung vorgenommen werden. Die Begutachtung erfolgt durch einen renommierten Experten im Bereich Hilfsmittel. Es kann sein, dass dem Widerspruch entsprochen wird.«

Artikel vom 18.01.2006