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63-Jähriger Ladendieb
muss hinter Gitter

Nach Urteil am gleichen Tag wieder erwischt

Löhne / Herford (cl.) »Das ist ein Trauerspiel mit Ihnen«, sagte Richter Bernd Kahre zum 63-jährigen Angeklagten Siegfried J. (Name geändert). Der Löhner wurde von vier Wachtmeistern in Saal 309 des Herforder Gerichts gebracht.

Für vier Ladendiebstähle im September und Oktober 2005 erhielt er eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ohne Bewährung. Das voraussichtliche Strafende verlängerte sich damit für Siegfried J. bis ins Jahr 2011. Der Junggeselle sah sich in der Vergangenheit bereits mit mehreren Bewährungsstrafen konfrontiert, oder Strafvollstreckungen wurden im Gnadenwege ausgesetzt.
Trotz aller Unterstützung, unter anderem durch Bewährungshelfer, häuften sich die Straftaten in den vergangenen Jahren in erschreckendem Tempo und Ausmaß. Die Durchsuchung von Wohnung und Garage ergab ein gewaltiges Lager, bestehend aus gestohlenen DVD, CD, Spielen und allem, was Siegfried J. auf Flohmärkten absetzt, um seine Rente und die Sozialhilfe aufzubessern. Immer wieder waren Sachverständige aufgeboten worden, um die Schuld- und Haftfähigkeit des Angeklagten zu beurteilen. Beides wurde jetzt positiv beschieden.
Besonders stieß den Strafverfogungsbehörden der 28. September 2005 auf: Um 12 Uhr mittags war Siegfried J. im Amtsgericht Bad Oeynhausen zu zwei Jahren ohne Bewährung wegen etlicher Diebstähle verurteilt worden. Den angebrochenen Tag nutzte er auf seine Weise: Um 17 UUhr wurde er in einem Bünder Drogeriemarkt beim Ladendiebstahl von Spielen im Gesamtwert von 173,97 Euro erwischt. So blieb dem Richter jetzt kaum Spielraum.

Artikel vom 18.01.2006