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Berufung angekündigt

»Golf-Prozess« geht in die nächste Runde

Schloß Holte-Stukenbrock (WB/bs). Gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bielefeld vom 12. Januar wird die Beklagte, die Senne-Golf Gut Welschof GmbH & Co. Betriebs KG, Berufung zum Landgericht einlegen, teilte am Freitag Dr. Oliver Knodel, Anwalt der Beklagten, mit.

Das Amtsgericht hatte, wie am Freitag berichtet, entschieden, dass die ehemaligen Vereinsmitglieder Franziska und Frank Teckentrup das Restaurant auf der Anlage des Unternehmens in Schloß Holte-Stukenbrock betreten dürfen, da das Hausverbot willkürlich ausgesprochen worden sei.
»Vor dem Hintergrund der Verhaltensweisen der ehemaligen Vereinsmitglieder und der damit zusammenhängenden Querelen ist die amtsgerichtliche Entscheidung unverständlich und falsch. Die von den ehemaligen Vereinsmitgliedern veranlassten Querelen betrafen nicht nur das Verhältnis zum seinerzeitigen Restaurantpächter, sondern auch und vor allem das Verhältnis zum Spielausschuss, zu Präsidiumskollegen und anderen Vereinsmitgliedern«, schreibt der Anwalt.
Nicht nur die Betreibergesellschaft, auch Vorstand, Präsidium und Spielführer des Senne Golfclub seien der Auffassung, dass die Eheleute auch im Restaurant unerwünscht sind. »Weitere Querelen sind vorprogrammiert, wie die Zeugin nachdrücklich bestätigte. Die klare Aussage der Zeugin wurde vom Richter allerdings ignoriert. Das erteilte Hausverbot ist auch hinsichtlich des Restaurants nicht willkürlich ausgesprochen worden«, heißt es weiter.

Artikel vom 14.01.2006