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Rentner vermietet zu viele
Zimmer an Prostituierte

Amtsgericht bestätigt Bußgeld von 13 000 Euro

Von Victor Fritzen
Bad Oeynhausen (WB). Weil er ohne Genehmigung der Stadt Zimmer an fünf Prostituierte in der Weserstraße in Eidinghausen vermietet hatte, muss ein 60-Jähriger aus Hille ein Bußgeld von 13 000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen bestätigte damit die Forderungen der Stadt gegenüber dem Angeklagten.

»Ihr habt doch darauf gelauert, mich hochzunehmen. Dabei habe ich doch gar nichts getan.« Harry T. (Name geändert) war schon vor der Verhandlung erzürnt über die beiden Vertreter des Bauamtes, die ihm gegenüber saßen. »Fast 40 Jahre bin ich nun in dem Geschäft und hatte noch nie Ärger mit der Justiz«, machte der Angeklagte deutlich.
Nachdem er Anfang des Jahres erfahren hatte, dass die Zimmer in dem Mietshaus an der Weserstraße frei geworden waren, hatte er Erkundigungen bei der Stadtverwaltung eingeholt. »Ich wollte die Wohnungen an Prostituierte weitervermieten, um meine Rente aufzubessern«, erzählte der Angeklagte. Dafür hätte er eine Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen müssen, da er das Gebäude nicht zu Wohnzwecken, sondern gewerblich, im Rahmen eines Bordellbetriebes, nutzen wollte. Ein entsprechender Antrag, so betonten die zuständiger Sachbearbeiter des Bauamtes Bad Oeynhausen im Vorfeld, hätte jedoch keine Aussicht auf Erfolg gehabt, da das Wohnhaus bereits vor vier Jahren bei einer Razzia als illegales Bordell aufgeflogen war.
Zum Verhängnis wurden dem 60-Jährigen dann die Mietverträge, die er mit fünf Prostituierten abgeschlossen hatte. Eine Anzeige wäre ihm erspart geblieben, hätte er lediglich drei Mietverträge abgeschlossen. Denn erst ab vier Mietverträgen spricht man von einem Bordellbetrieb, für den eine Genehmigung vorliegen muss. »Das Bauamt hätte mich doch vorher darauf aufmerksam machen müssen, dann hätte ich mir diesen Klotz nicht erst ans Bein gebunden«, kritisierte Harry T.
Der 60-Jährige beharrte darauf, dass man ihn erst nach der Razzia Ende Juli von all diesen Fakten in Kenntnis gesetzt hätte. »Dann hätte ich doch einen großen Bogen um das Haus gemacht«, so Harry T. Die Vertreter des Bauamtes allerdings sahen dies ganz anders. Sie hätten den Angeklagten bereits beim ersten Gespräch über die Vorgeschichte des Wohnhauses in Kenntnis gesetzt.
Am Ende stand Aussage gegen Aussage, Richter Dr. Eisberg allerdings wies den Einspruch des Bordellbetreibers zurück. 13 000 Euro muss er nun an die Stadt zahlen, hinzu kommen die Verhandlungskosten. Schon zu Beginn hatte der 60-Jährige allerdings deutlich gemacht: »Da ich Frührentner bin, kann ich die Strafe nicht zahlen. Dann muss ich halt in den Knast.«

Artikel vom 14.01.2006