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»Beratungspflicht ist
missachtet worden«

Wolfgang Becker äußert sich zur Beschwerde


Bredenborn (WB/itz). Der Vorsitzende des Ortsausschusses Bredenborn, Wolfgang Becker, reagiert auf die Beurteilung der CDU-Beschwerde durch die Kommunalaufsicht. Wie berichtet, hatte die CDU sich an Landrat Hubertus Backhaus gewandt, weil der Vorsitzende einen Antrag zum Thema Biogasanlage nicht wie gewünscht auf die Tagesordnung des Ortsausschusses gesetzt hatte. Dies Verhalten hatte der Landrat beanstandet.
Wolfgang Becker: »Ich danke dem Landrat, dass er seine fachliche Beurteilung mir gegenüber nicht als Rüge verstanden wissen möchte. Herr Backhaus hat die Zeichen der Zeit, das Ehrenamt auf breiter Ebene zu zu stärken, offensichtlich erkannt.« Es sei aber außer Acht gelassen worden, dass die Nichtberücksichtigung eines von der CDU bereits im Sommer mündlich vorgetragenen Antrags rechtlich nicht zu beanstanden war. Becker: »Der Aussage des Landrats, ehrenamtliche Politiker würden sich nicht in Satzungen auskennen, möchte ich widersprechen.« Er selbst habe zur Beurteilung des Falls die Gemeindeordnung herangezogen, die Kommunalaufsicht jedoch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses Urteil hätte der Stadt Marienmünster bekannt sein müssen, so Becker. »Darauf hätte mich der Bürgermeister im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungspflicht hinweisen müssen. Dies ist aber unterblieben«, meint er.

Artikel vom 13.01.2006