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Schlägerei beim
Stadtfest 2005

Verfahren gegen Haller eingestellt

Werther/Halle (dh). Nach einer Schlägerei auf dem Stadtfest 2005 haben sich die beiden Kontrahenten gestern Vormittag vor dem Amtsgericht Halle wiedergetroffen. Das Verfahren gegen den Angeklagten aus Halle wurde gegen Zahlung von 400 Euro eingestellt.

Am Stadtfest-Samstag war der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin und deren fünfjähriger Tochter auf dem Wertheraner Stadtfest unterwegs. »An jenem Nachmittag war es sehr voll«, sagte der Haller gestern aus. Deswegen sei er einem Schwarzen auf der Ravensberger Straße »aus Versehen« in die Hacken getreten - und das gleich zwei Mal. Schließlich habe sich der Betroffene umgedreht und ihn »angenölt«, berichtete der Angeklagte dem Gericht.
Als der Haller in der Bäckerei Schäperkötter nach einer Toilette fragen wollte, wartete seine Lebensgefährtin mit ihrer Tochter im Eingangsbereich. »Plötzlich sah ich, wie der Herr, dem ich in die Hacken gelaufen war, meine Freundin anschrie und wild herumgestikulierte«, berichtete der Beschuldigte weiter. Er sei nach draußen gelaufen. In dieser Zeit habe sich der Schwarze die Jacke ausgezogen, sein Begleiter habe die Armbanduhr abgelegt. »Dann holte er mit seinem Arm aus. Da war für mich klar, dass er zuschlagen will.«
Noch bevor es zum Treffer kam, holte der 30-Jährige ebenfalls aus und schlug dem späteren Opfer ins Gesicht. Die Folge: eine Jochbeinprellung. Schließlich kam es zur Rangelei zwischen den drei Beteiligten, die dann von Passanten geschlichtet wurde.
Er habe zehn Jahre als Türsteher gearbeitet, erklärte der Beschuldigte. Deswegen sei für ihn klar gewesen, dass der Schwarze auf ihn losgehen wollte. Vor der weiteren Beweisaufnahme schlug der Anwalt des Beschuldigten allerdings vor, ob sich die Sache nicht anders regeln lasse. Auch Richter Peeter Wilhelm Pöld räumte ein, dass er gegen Zahlung eines Geldbetrages mit der Einstellung des Verfahrens »aus prozessökonomischen Gründen« leben könne. Die Sichtweise des Opfers sei ihm auf Grund der schriftlichen Aussage bekannt.
Pöld schlug vor, 200 Euro an die Landeskasse und weitere 200 Euro an das Opfer zu zahlen - ohne dass der Angeklagte damit seine Schuld anerkennt. Bei einem eventuellen zivilrechtlichen Verfahren, das der Geschädigte im Rahmen der Verhandlung ankündigte, sollten die 200 Euro anerkannt werden.

Artikel vom 12.01.2006