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Angeklagter
hörte Stimmen

47-Jähriger wird freigesprochen

Von Mario Berger
Paderborn (WV). Mit einem Freispruch endete für einen 47-jährigen Russlanddeutschen der Strafprozess an der 1. Großen Strafkammer des Paderborner Landgerichts. Der Angeklagte Valdimir Z. (Name von der Redaktion geändert) fühlte sich von imaginären Telefonanrufen bedroht, die der Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin geführt haben soll. Daraufhin suchte Z. deren Zuhause in Büren auf, um Randale zu machen.

In der Nacht zum 15. Juli 2004 suchte der stark alkoholisierte Angeklagte die Wohnung seiner Ex-Freundin Diane F. auf. Als Valdimir Z. nach heftigen Klopfen und Schellen der Eintritt verwehrt wurde, griff er zu härteren Mitteln und schleuderte einen Stein in das geschlossene Fenster der Mietwohnung, das daraufhin zu Bruch ging. Die sofort hinzugerufene Polizei verhinderte wahrscheinlich Schlimmeres und verhängte ein Platzverbot gegen den Randalierer. Grund für den nächtliche Störung: »Ich war wütend über die Drohanrufe des Sohnes meiner Ex-Freundin«, erklärte der Angeklagte. Diese Telefonate existierten jedoch nur in seiner Vorstellung, wie Gutachter Dr. Bernhard Bätz vermutete. »Der Angeklagte leidet unter psychischen Störungen. Aus den Krankenakten geht hervor, dass Vladimir Z. schon früher Stimmen gehört hat«, berichtet der Gutachter. Für das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Bernd Emmighaus, Grund genug, den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit in allen Anklagepunkten freizusprechen. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. »Eine Unterbringung ist einen schwerer Eingriff in das Leben des Angeklagten und damit das letzte Mittel«, sagte Richter Emmighaus. Eine sofortige Unterbringung sei nicht notwendig. Vladimir Z. wohne bei seinem Bruder und sei somit gut aufgehoben. Der Angeklagte wird zudem von einem Betreuer kontrolliert. »Es liegt jetzt bei meinem Mandanten, ob er sich selbst in die Pflicht nimmt, ansonsten droht die Einweisung«, sagte Strafverteidiger Benedikt Klein.

Artikel vom 12.01.2006