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Zulassung nur
ohne Schulden
bei der Steuer


Warburg (WB). Seit dem 1. Januar können in Nordrhein-Westfalen Kraftfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn keine Rückstände bei der Kfz-Steuer vorhanden sind. Auf diese Neuregelung weist Sigrid Kronshage, Leiterin des Finanzamts Warburg, hin.
Bereits im August hatte die Landesregierung eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen, die für die Fahrzeug-halter drei Änderungstermine vorsieht:
l Ab 1. Januar 2006 wird bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine bisherige Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist.
l Seit November 2005 können Halter ihre Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen nur zulassen, wenn sie der Finanzverwaltung eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilen.
l Ab 1. Januar 2007 tritt dann die letzte Stufe der Rechtsverordnung in Kraft: Sind Bürger mit ihrer Kfz-Steuer im Rückstand, müssen diese zusätzlich zu den übrigen Voraussetzungen ihre KFZ-Steuer für das erste Jahr im Voraus zahlen.
»Die Rückstände und daraus resultierende Zinsverluste gehen in vollem Umfang zu Lasten des Landeshaushalts. Für die Finanzverwaltung ist die bestehende Situation deshalb auf Dauer nicht hinnehmbar. Bürger, die ihre Kfz -Steuer regelmäßig zahlen, könnten es zudem nicht nachvollziehen, dass andere Halter ihre Fahrzeuge zulassen können, obwohl sie Rückstände beim Finanzamt haben er Ehrliche soll nicht der Dumme sein«, begründet Siegrid Kronshagen die Maßnahme.
Die erforderlichen Vordrucke gibt es im Internet unter www.fm.nrw.de/kfz-vordrucke .

Artikel vom 12.01.2006