12.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ein Zeugnis
für die Ehe

Vom Standesamt

Bad Oeynhausen (hil). Ob man für die Ehe geeignet ist oder nicht, das erfahren Paare manchmal erst mit der Scheidung. Die Oeynhausener Stadtverwaltung aber muss in einigen Fällen so genannte »Ehefähigkeitszeugnisse« ausstellen für Heiratswillige, die vor allem im Ausland den Bund fürs Leben schließen wollen.

Und so selten ist das nicht: »Im vergangenen Jahr haben wir 15 Mal eine Bescheinigung für die Ehefähigkeit ausgestellt«, sagte Stadtsprecher Rainer Printz auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTES. Prüfen kann die Behörde die Eignung der beiden Verlobten nicht. Das Standesamt aber bescheinigt mit dem Zeugnis, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Nicht nur im Kinofilm hat es nämlich Ehepartner gegeben, die sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Land verheiratet gewesen sind und sich damit der Bigamie schuldig gemacht haben.
Ein Ehefähigkeitszeugnis muss auch der Mitbürger vorlegen, der eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und hier in Bad Oeynhausen nach deutschem Recht heiraten möchte. Er muss sich diese Befähigung dann aber in seiner Heimat besorgen.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. In Norwegen, Dänemark, England, Portugal, Belgien und in den Niederlanden braucht man diese Bescheinigung zum Beispiel nicht.
Umsonst gibt es das Zeugnis übrigens nicht: Im Bad Oeynhausener Rathaus muss man dafür 33 Euro bezahlen.

Artikel vom 12.01.2006