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Winterreifen sind noch gefragt

Neue Verordnung zeigt Wirkung und sorgt auch für Verwirrung

Schlangen/Kreis Lippe (bu). »Obwohl der ganz große Run auf die Winterreifen bereits im November gelaufen ist, kommen jetzt Kunden, die noch Winterbereifung haben wollen«, berichtet Maik Solle, Juniorchef beim Auto-Center Solle in Schlangen. Grund ist unter anderem die Verunsicherung, die die neue Winterreifen-Verordnung der Bundesregierung auch bei den lippischen Autofahrern ausgelöst hat.

Dabei besteht zumindest auch aus rechtlicher Sicht noch kein Grund zu übereilten Maßnahmen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, der der Bundesrat am 16. Dezember zugestimmt hat, tritt erst nach einer Übergangsphase zum 1. Mai in Kraft. In dieser Verordnung heißt es: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.« Ziel der Novelle sei es, den bei winterlichen Verhältnissen häufig auftretenden Missstand zu bekämpfen, dass Fahrzeuge aufgrund falscher Bereifung liegen bleiben.
»Eine gesetzliche Winterreifen-Pflicht besteht zurzeit nicht«, bestätigt auch Uwe Bauer, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde. Die Novelle sei eine Klarstellung der bereits bestehenden Straßenverkehrsordnung. Bei Kontrollen würden nach wie vor die Verstöße gegen die Mindestprofilstärke der Reifen geahndet. Dies stellte auch jüngst Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee klar. In einer Pressemitteilung des Ministers hieß es, dass es auch künftig keine generelle Winterreifenpflicht geben werde. Allerdings werde jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet mit geeigneter, den Wetterverhältnissen angepasster Bereifung zu fahren.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann aber vom 1. Mai an, wenn die Novelle in Kraft tritt teuer werden. So werden Bußgelder von 20 Euro bei einem einfachen Verstoß und 40 Euro, wenn durch nicht angepasste Bereifung Verkehrsbehinderungen verursacht werden, erhoben.
»Die Auswirkungen dieser Klarstellung werden wir richtig im kommenden Winter spüren«, erläutert Karl Schmidt, Leiter der Abteilung für Schadenabwicklung, Haftpflicht, Unfall und Kraftfahrt bei der Lippischen Landesbrand-Versicherung in Detmold. Zwar bestehe künftig keine Winterreifenpflicht, aber die Konsequenz aus der neuen Verordnung sei, dass ein Auto ohne Winterreifen, wenn das Wetter diese verlange, in der Garage bleiben müsse. Der Verlust des Kaskoschutzes im Falle eines Unfalls drohe nach wie vor bei grober Fahrlässigkeit. »Das werden wir stets im Einzelfall prüfen und von der jeweiligen Verkehrssituation, dem Straßenzustand und dem Zustand des Wagens abhängig machen«, sagte Schmidt.
»Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich im Oktober um in unseren Breiten um Winterbereifung kümmern«, empfiehlt Maik Solle. Ab einer Temperatur von plus sieben Grad haben Winterreifen einfach mehr Grip auf der Straße und geben eine größere Sicherheit. Die meisten Kunden des Schlänger Auto-Centers, die ihre Sommerreifen dort einlagern ließen, meldeten sich für den Spätherbst an, um ihren Wagen fit für den Winter zu machen.

Artikel vom 11.01.2006