07.04.2006
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Herford
Bibliotheksordnung: Die Bibliotheksordnung aus dem Gründungsjahr 1896 umfasste sieben Punkte, darunter die Aufforderung: »Wenn ansteckende Krankheiten im Hause gewesen sind, ist hiervon bei Abgabe Meldung zu machen.« Die Bücher, zu Beginn nur 180, konnten vier Wochen unentgeltlich ausgeliehen werden. Danach wurden sie gegen eine Mahngebühr (10 Pfennige) von einem Boten abgeholt.
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Artikel vom 07.04.2006