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Bei Hella drohen
220 Entlassungen

Werkzeugbau: Zukunft ist ungewiss

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Die Hella Werkzeugbau GmbH will ihre Belegschaft drastisch reduzieren. Bis zu 220 Mitarbeitern droht die Entlassung. Volker Kotnik, Erster Bevollmächtigter der IG Metall, bestätigte gestern Informationen dieser Zeitung.

Das Unternehmen mit Sitz an der Halberstädter Straße in Paderborn hat etwa 270 Beschäftigte und verzeichnete zuletzt einen Umsatz von ca. 25 Millionen Euro. Zum 1. Juni 2004 war die vorher zur Hella Leuchten-Systeme GmbH im Balhorner Feld gehörende Firma aus dem Verbund ausgegliedert worden. Sie ist aber nach wie vor eine 100-prozentige Tochter der Lippstädter Hella KG. Schon vor einiger Zeit sei die Geschäftsleitung an die Gewerkschaft herangetreten, um über einen Ergänzungstarifvertrag zu verhandeln, weil - bedingt durch Auftragsrückgänge und allgemeinen Preisverfall - Verluste im einstelligen Millionenbereich erwirtschaftet würden, berichtet Kotnik. Man sei in Gesprächen und werde Montag in einer Mitgliederversammlung die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Die Unternehmensleitung habe bislang zwei mögliche Szenarien aufgezeichnet - entweder das Werk auf eine Minimalstärke von 50 Mitarbeiter herunter zu fahren oder »nur« die Hälfte der 270 Arbeitsplätze zu streichen, wenn die verbleibende Belegschaft bereit sei, ohne Lohnausgleich 40 Stunden zu arbeiten und auf betriebliche Sonderleistungen sowie auf das tariflich verankerte Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten. »Man muss sich natürlich ernsthaft fragen, welche Perspektiven der Standort Paderborn unter diesen Umständen überhaupt noch hat«, äußerte sich Kotnik skeptisch.
Laut Geschäftsführer Carsten Albrecht will sich das Unternehmen künftig auf die Konstruktion und Fertigung hoch komplexer Premium-Spritzgusswerkzeuge für Kunststoffteile von Kfz-Beleuchtung konzentrieren. In der jetzigen Konstellation sei man nicht mehr wettbewerbsfähig. »Der Umfang des Personalabbaus hängt davon ab, ob dringend notwendige Personalkosteneinsparungen, die der Zustimmung der Gewerkschaft und des Betriebsrats bedürfen, umgesetzt werden können.«

Artikel vom 10.01.2006