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Verfahren transparenter gestalten

Baugenehmigungen schneller

Lübbecke / Minden (WB/HoG). Die Standortqualität zu verbessern und der heimischen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, ist erklärtes Anliegen des Kreises. So haben Landrat Wilhelm Krömer und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits im vergangenen Jahr eine »Rahmenvereinbarung zur Begleitung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren der Unternehmen im Kreis Minden-Lübbecke« geschlossen. Wie Landrat Wilhelm Krömer betont, sei dies ein weiterer Baustein bei der Umsetzung von Bürokratieabbau und Wirtschaftsnähe in den Verwaltungen des Mühlenkreises.
Der Kreis Minden-Lübbecke will Baugenehmigungsverfahren für Unternehmen beschleunigen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Das Baugenehmigungsverfahren zählt insbesondere im gewerblichen Bereich zu den komplexesten Verwaltungsverfahren und ist das Verfahren, das für die Unternehmen von herausragender Bedeutung ist. Kein anderes Genehmigungsverfahren beeinflusst die betrieblichen Belange derartig. Für eine zügige Bearbeitung ist es ganz entscheidend, wie das Zusammenwirken der einzelnen Behörden und Ämter organisiert ist. Die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungs- und Bearbeitungsfristen können hierbei nur ein Anhaltspunkt sein und führen nicht dazu, dass das Verfahren beschleunigt wird. Will man das Verfahren zeitlich straffen, bedarf es klarer Absprachen aller Beteiligten. Neben der Beschleunigung von Verfahren soll aber auch eine inhaltliche Verbesserung erreicht werden.
Bei der Kreisverwaltung gibt es nun knappen Jahr eine hausinterne Regelung in Form eines Kontraktes zur Optimierung des Baugenehmigungsverfahrens, der unter anderem Serviceversprechen zu Bearbeitungszeiten enthält und mit dem durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Nun haben die Verwaltungen der Städte und Gemeinden und des Kreises Minden-Lübbecke eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Sie sagen den heimischen Unternehmen und denen, die sich hier ansiedeln wollen, eine optimale Unterstützung zu und arbeiten gemeinsam an Verbesserungsmöglichkeiten für das Baugenehmigungsverfahren. Um die Genehmigungsverfahren für Unternehmen transparenter zu machen und ihnen Planungssicherheit zu geben, geben sie gemeinsame Serviceversprechen ab:
lBeratungsgespräch innerhalb von drei Werktagen. Bauherren und Entwurfsverfasser können vor jeder Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die Bauaufsicht steht hierfür jederzeit zur Verfügung. Sie ermöglicht ein Beratungsgespräch innerhalb von drei Werktagen.
lOrtstermine werden umgehend nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht.
lFragen zu einem laufenden Antragsverfahren beantwortet die Bauaufsicht umgehend, spätestens am nächsten Werktag.
lStellungnahmen zu Bauvorhaben werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen abgegeben.
lZur Verbesserung der Abstimmung und Kommunikation werden bei Bedarf Antragskonferenzen durchgeführt. Zweck der Antragskonferenzen ist es, Schwierigkeiten in Genehmigungs- oder Beteiligungsverfahren bzw. Fristüberschreitungen frühzeitig zu erkennen, Ursachen für die Verzögerungen zu besprechen und Lösungen zu vereinbaren sowie Stellungnahmen abzustimmen.
lEs wird angestrebt, über Bauanträge innerhalb von qualifizierten Bebauungsplänen sowie für Innenbereichsvorhaben spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Vollständigkeit und Prüffähigkeit der Unterlagen zu entscheiden. Bei Außenbereichsvorhaben wird eine Entscheidung ebenfalls spätestens innerhalb von acht Wochen angestrebt.
Für eine abschließende Optimierung des Genehmigungsverfahrens ist neben der jetzt geschlossenen Rahmenvereinbarung noch eine weitere Abstimmung mit den staatlichen Behörden, wie beispielsweise der Bezirksregierung, dem Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz oder dem Landesbetrieb Straßen notwendig, die in vielen Fällen ganz entscheidend am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Dieser Baustein wird als nächster Schritt angegangen.
Für den Kreis, die Städte und Gemeinden gilt es weiterhin, gemeinsam den Slogan für die Wirtschaftsregion Minden-Lübbecke »An der Spitze in Nordrhein-Westfalen« immer wieder mit neuem Leben zu füllen.
»Im übrigen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Verfahrenskoordinatorin des Kreises Minden-Lübbecke, Petra Hempen-Diekmann, den Unternehmen für alle Fragen zum Thema ÝGenehmigungsverfahrenÜ als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Sie ÝlotstÜ die Unternehmen und ihre Vorhaben auf Wunsch durch die Kreisverwaltung«, so Landrat Wilhelm Krömer.
Der Unternehmensservice ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr unter Telefon 0571- 8072900 oder per E-Mail unter unternehmensservice@minden-luebbecke.de zu erreichen.

Artikel vom 11.01.2006