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Keine Steuern -
keine Bockflinte

Jäger will Waffenbesitzkarte einklagen


Hiddenhausen/Minden (pjs). Weil ein Jäger aus Hiddenhausen wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, hat ihm die Kreispolizeibehörde in Herford die Waffenbesitzkarte entzogen. Gegen diesen Widerruf der Waffenbesitzkarte klagte der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Minden. Dessen III. Kammer verhandelte gestern über den nicht alltäglichen Fall. Die Entscheidung der Richter wird vor »Veröffentlichung« allerdings zunächst nur den Beteiligten zugestellt.
Der 62-jährige Waidmann hatte nach einer Steuerhinterziehung im Jahr 2002 eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen erhalten. Sozusagen als »Spätfolge« der Steuerstraftat musste der Hiddenhauser später aber auch noch seine Waffenbesitzkarte für Büchse, Bockflinte, Drilling und Revolver abgeben. Unter dem Eindruck des Anschlags im Erfurter Gutenberg-Gymnasium, bei dem im April 2002 ein 19-jähriger Ex-Schüler 16 Menschen erschoss, hatte der Gesetzgeber zwischenzeitlich die Bestimmungen für Waffenbesitzer verschärft - mit der Konsequenz, dass seit 2003 auch strafrechtliche Verurteilungen, die keinen waffenrechtlichen Bezug haben, für einen Widerruf der Waffenbesitzkarte ausreichen, wie der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Vorsitzender Richter Rolf-Lutz Weidemann, gestern erläuterte.

Artikel vom 07.01.2006