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Städtische Hallen nochmal prüfen

Beigeordneter Scharbius: »Mängel derzeit nirgendwo erkennbar«

Bad Oeynhausen (WB). Mit der Gebäudesicherheit ist es in Bad Oeynhausen gut bestellt. Das hat die Stadt schon gestern auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTES erklärt. Der Technische Beigeordnete Hartmut Scharbius nimmt zu diesem Thema anlässlich des Unglücks in Bad Reichenhall jedoch noch einmal Stellung.

»Die Standsicherheit von Gebäuden ist ein wichtiges Thema, dem wir uns mit Sorgfalt widmen«, schreibt der Beigeordnete. Bei der Errichtung oder dem Umbau von öffentlichen Gebäuden würden sowohl die statische Berechnung als auch die statisch konstruktive Bauausführung durch Sachverständige geprüft und überwacht. Scharbius: »Erst nach Freigabe durch diese Sachverständigen dürfen die Gebäude in Benutzung genommen werden.«
Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überwachung von Gebäuden hinsichtlich der Standsicherheit sei gesetzlich nicht vorgesehen und nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW auch nicht Aufgabe der staatlichen Behörden. Die Erhaltung der Standsicherheit sei Aufgabe des Eigentümers. Bei den städtischen Gebäuden ist somit die Stadt Bad Oeynhausen verantwortlich.
Infolge von äußerlichen Einflüssen wie Feuchtigkeit, Schädlinge oder auch Schneelasten könne, so Scharbius weiter, die Standsicherheit eines Hauses bis hin zur Einsturzgefahr beeinträchtigt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Einflüsse über einen längeren Zeitraum auf einzelne Bauteile einwirken würden. Der Beigeordnete: »Der Eigentümer hat im Rahmen der Bauunterhaltung dafür zu sorgen, dass solche Zustände nicht eintreten und eine erkennbare Gefahr unverzüglich beseitigt wird. Eine allgemeine Anzeigepflicht hierzu besteht jedoch nicht.«
»Unabhängig davon, dass es zurzeit keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit der städtischen Gebäude gibt, habe ich eine Begehung sämtlicher Hallen unter Hinzuziehung von örtlichen Statikbüros angeordnet«, heißt es in der Stellungnahme. Insbesondere Gebäude, die für eine größere Personenzahl zugänglich sind - Sporthallen, Hallenbad oder Versammlungsräume -, sollen ergänzend zu der ansonsten regelmäßigen Bauunterhaltung nochmals detailliert auf etwaige konstruktive Mängel hin untersucht werden. Die gewählte Vorgehensweise werde sich dabei an den strengen Richtlinien für Brückenprüfungen orientieren.
Mit dieser bisher einmaligen Verfahrensweise werde durch die Stadt Bad Oeynhausen ein neuer Weg beschritten, der im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung das zurzeit Machbare sowohl in finanzieller als auch in technischer Hinsicht darstelle. Scharbius: »Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, ohne dass Verdachtsmomente hinsichtlich der Standsicherheit vorliegen.«

Artikel vom 06.01.2006