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Hundeleine stets dabei

Stadt erinnert an neue Bestimmung


Bad Oeynhausen (WB). Seit 2003 verbietet es das Landeshundegesetz, Hunde in bestimmten Bereichen ohne Leine herumlaufen zu lassen. Ausdrücklich erwähnt sind Fußgängerzonen, Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen besteht eine generelle Anleinpflicht. Die Stadtverwaltung hat diese Anleinpflicht nun erweitert (WB vom 21. Dezember), gewissermaßen zur Konkretisierung der im Gesetz genannten besonderen innerörtlichen Bereiche sowie der Parkanlagen, wie es in einer gestern verbreiteten Mitteilung heißt.
Demnach gilt die Anleinpflicht auch nördlich der Werre zwischen Werre und Kanutenweg, Werster Straße und Dehmer Straße. Ein weiteres Gebiet ist südlich der Werre zwischen Dehmer Straße, Mindener Straße und Kanalstraße. Schließlich gilt der Leinenzwang westlich der Weser zwischen Vlothoer Straße und Dehmer Straße.

Artikel vom 06.01.2006