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Fleischhändler greift
Minister Seehofer an

Wolfgang Hug: »Haben nichts mit Gammelware zu tun«

Von Ernst-Wilhelm Pape
Melle/Stemwede (WB). Die Fleischgroßhandelsfirma Hug GmbH in Horben (Baden-Württemberg) hat rechtliche Schritte gegen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt. Grund ist die Namensnennung der Firma in Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Skandal.
Im Gammelfleisch-Skandal muss Minister Horst Seehofer mit gerichtlichen Schritte rechnen.

Seehofer hatte vier Firmen öffentlich gemacht, die in den Fleisch-Skandal verwickelt sein sollen: die Deggendorfer Frost GmbH aus Bayern, Domenz Import-Export aus Gelsenkirchen, die Hug GmbH und die HKB Convenience aus Niedersachsen.
Im Namen seines Mandanten Wolfgang Hug (53) forderte Rechtsanwalt Dr. Thomas Delfing (Freiburg) Minister Seehofer auf, öffentlich klarzustellen, dass die Vorwürfe gegen die Deggendorfer Frost GmbH und die Domenz Import-Export nichts mit der Firma Hug zu tun hätten. Ferner wurde Minister Seehofer aufgefordert, nicht erneut den Namen Hug und den Firmensitz Horben öffentlich im negativen Zusammenhang zu nennen sowie vor Abschluss der laufenden Ermittlungen öffentliche Vorverurteilungen jedweder Art zu unterlassen. Wenn diese drei Grundsätze des fairen Umgangs beachtet würden, könne der Gang vor Gericht vermieden werden.
Machenschaften, die im Zusammenhang mit dem Fleischskandal öffentlich gemacht worden seien, würden Hug nicht betreffen. Dies gelte insbesondere für die Deggendorfer Frost GmbH, die 2600 Tonnen als Fleisch deklarierte Schlachtabfälle in den Verkehr gebracht haben soll. In diesem Fall sollen Umetikettierungen in großem Umfang stattgefunden haben, um Herkunft und mangelnde Qualität des Fleisches zu verschleiern.
Ähnliches werde offensichtlich der Gelsenkirchener Firma Domenz vorgeworfen. Da die Firma Hug in gleichem Atemzuge mit den beiden anderen Firmen genannt werde, entstehe der Eindruck, dass sich sein Mandant an den Machenschaften in irgendeiner Form beteiligt habe oder selbst solche Handelspraktiken pflege, betonte Delfing. Dies sei nachweislich falsch.
Die Firma Hug habe lediglich den Fehler begangen, nicht zum Verzehr bestimmtes Fleisch, wie so genanntes Stichfleisch, aus dem Tierfutter hergestellt werden sollte, in dem Kühlhaus Wulbusch in Melle (Niedersachsen) einzulagern. In diesem Kühlhaus dürfte aber nur Fleisch gelagert werden, dass für den menschlichen Verzehr geeignet sei.
Ferner gebe es keine Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Hug und der Firma Domenz. Hug habe Domenz lediglich Fleisch zum Verkauf angeboten, darunter auch Schlachtabfälle, die in Melle lagerten. Die Schlachtabfälle sollten zu Tierfutter verarbeitet werden. Es sei aber zu keiner Lieferung an Domenz gekommen.
Im Zusammenhang mit der Deggendorfer Frost GmbH war vom bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium auch das Handelsunternehmen Gelha aus Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) genannt worden. Es wurde der Verdacht geäußert, dass in den Produkten »Hühnerklein« und »Hühnersuppentopf« Schlachtabfälle verarbeitet worden seien. Auch Gelha hatte die Behauptung zurückgewiesen, in den Fleischskandal verwickelt zu sein, und rechtliche Schritte angekündigt. Ob die Firma juristisch gegen das bayerische Ministerium vorgehe, werde noch geprüft, sagte gestern Gelha-Sprecherin Ina Kettler.
Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Wolfgang Hug. Es gebe den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier. Auch den Hinweisen auf mögliche Geschäftsbeziehungen zwischen Hug und Domenz werde nachgegangen.
Gegen den Fleischhändler Uwe Domenz ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen. Ferner wurde gegen den Betreiber des Kühlhauses in Melle, Hermann Wulbusch, ein Strafverfahren eingeleitet. Es gebe Hinweise, das in dem Kühlhaus auch Stichfleisch eingelagert wurde, das für den Handel bestimmt war, sagte Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen. Bei Stichfleisch handelt es sich um Fleisch, das nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Gegen den Kühlhausbetreiber bestehe der Verdacht der Beteiligung an gewerblichem Betrug sowie Straftaten nach dem Lebensmittelrecht.
Seite 4: Kommentar

Artikel vom 06.01.2006