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Leistungen per
Vertrag geregelt

Welche Hilfe ist notwendig?

Ambulante Pflegedienste müssen, um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, mit ihnen Versorgungsverträge abschließen. In diesen Verträgen werden die Pflegesachleistungen festgeschrieben und ihre Vergütung geregelt.

Meistens werden die Pflegedienste nach so genannten Leistungskomplexen oder Modulen bezahlt. Darin sind Pflegeleistungen zusammengefasst, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zueinander stehen. Die Pflegebedürftigen können aus mehreren Komplexen nach ihrem Bedarf kombinieren
Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen der Pflegedienste, die diese innerhalb eines vorgegebenen, knappen Zeitrahmens erfüllen müssen. Deshalb sollten die Leistungsempfänger wissen, dass in der ambulanten Pflege Zeit gleich Geld bedeutet. Ein Kostenvoranschlag gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel aus eigener Tasche dazu gezahlt werden muss.
Pflegedienste sind gesetzlich verpflichtet, einen schriftlichen Pflegevertrag mit den Versicherten oder ihren gesetzlichen Betreuern abzuschließen. Darin sollten die vereinbarten Leistungen, die dafür notwendigen Pflegezeiten und die Kosten verbindlich vereinbart werden. Schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses lässt sich häufig die Qualität des Dienstes erkennen. Hilfreich sind dabei folgende Fragen:
Gibt es vor Vertragsabschluss die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung? Wird im Beratungsgespräch nach den persönlichen Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Bezugspersonen gefragt? Werden Fragen ausführlich beantwortet und Unklarheiten geduldig erklärt? Werden die individuelle Situation und die zu erbringenden Leistungen ausführlich besprochen? Werden dabei auch Gewohnheiten, Bedürfnisse, Vorlieben, Erwartungen einbezogen? Verpflichtet sich der Pflegedienst eine Pflegedokumentation zu führen? Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
Woran sind gute pflegerische Dienste zu erkennen? Klienten können dies in erster Linie daran messen, ob ihre Erwartungen erfüllt werden. Ist das nicht der Fall, sollte der ambulante Dienst in der Lage sein, nachvollziehbar zu erklären, warum er den Erwartungen in dem finanziell vorgegebenen Rahmen nicht nachkommen kann. Es sollte dann auch ein Angebot unterbreitet werden, die »fehlenden« Leistungen privat finanziert zu erwerben.
Für eine gute Zusammenarbeit ist immer die Zufriedenheit mit den Leistungen auf allen Seiten - insbesondere auch der Angehörigen - eine Grundvoraussetzung. Eine transparente Darstellung der Leistungen durch den Pflegedienst ist hierbei hilfreich.

Artikel vom 17.02.2006