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Schnäppchenfalle
nicht ganz ohne

Vorratsmenge vorgeschrieben

Von Manfred Schraven
Paderborn (WV). »Der frühe Vogel fängt den Wurm« Dieser Spruch der Altvorderen hat heute eine neue Brisanz - auch als Schnäppchenfalle«.

»Bester Jahresstart aller Zeiten - Die beste Elf des Jahres« hieß es zum Jahresbeginn in großen Werbebeilagen des Media Marktes - auch in Paderborn. Und da wollte der Paderborner Ferdi Golüke nicht zu spät kommen, zumal als »Nummer 2« ein Slimline DVD-Player zum Preise von 19 Euro angeboten wurde. Der Zusatz »Nur heute!« vertrieb die morgendliche Müdigkeit. Gegen 11.15 Uhr suchte er gemeinsam mit der Tochter in den Regalen nach dem Schnäppchen für die MP3-, JPEG- und Kodak-Picture-CD-Wiedergabe - zu spät! Bevor er selbst seinem Unmut Luft machen konnte, bedrängten schon zehn bis 15 andere Kunden Verkäufer und Marktleiter. Eine Anwort gab's für alle: Die Player sind ausverkauft, Nachbestellungen sind nicht mehr möglich. Es gibt keinen Vorrat mehr. Das Tagesangebot war auf ein bis zwei Stunden - die Tageslaune auf dem Tiefpunkt. Und schon machte einmal wieder das Wort von »Bauernfängerei« und »falschen Versprechungen« die Runde.
Nicht ganz zu unrecht, erklärte gestern auf Anfrage der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Henning Oberheide. Dieses Vorgehen sei schlichtweg unzulässig, berief sich Oberheide auf ein Verfahren, bei dem sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit Vorratsmenge und Vorratsdauer beschäftigte. Danach muss eine beworbene Ware in ausreichender Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage für einen angemessenen Zeitraum zum Verkauf vorrätig gehalten werden. Oberheide: »Eine Ausnahme könne allenfalls die Angabe von Stückzahlen sein.« Darauf könne ein Kunde sich schließlich einstellen und »losrennen« oder zu Hause bleiben.
Was auf den ersten Blick so kundenfreundlich klingt, hat einen dicken Haken. »Aus einem Mangel an Vorrat kann der Kunde keinen Rechtsanspruch ableiten«, weist Oberheide auf das Vertragsrecht hin. Eine Werbebroschüre sei nämlich noch keine Offerte.
Was bleibt, ist eine so genannte Abmahnung. Und die wollen die Hüter der sauberen Werbung jetzt wohl auch verhängen.

Artikel vom 06.01.2006