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Änderungen bei
Insolvenz für
Verbraucher


Dieses Jahr steht die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf der Agenda. Mittellose, die die Kosten für das Verfahren nicht von Beginn an komplett aufbringen können, sollen aus dem Insolvenzverfahren für private Schuldner ausgeschlossen werden. Die Betroffenen können sich dann nur noch ohne Treuhänder entschulden lassen, so die Verbraucherzentrale.
Für Schuldner ohne pfändbares Einkommen soll auch die Zeit der Restschuldbefreiung von sechseinhalb auf mindestens acht Jahre verlängert werden. Gläubiger dürfen in dieser Zeit jederzeit vollstrecken. Zurzeit ist es noch möglich, für Schuldner ohne pfändbares Einkommen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ein Treuhänder überwacht und zahlt noch eventuell eingehende pfändbare Einkünfte an Gläubiger aus. Alle Pfändungen und eidesstattliche Versicherungen sind jedoch während des Verfahrens gestoppt.

Artikel vom 05.01.2006