Gütersloh/Minden (WB). Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag dreier Kliniken gegen den sofortigen Vollzug der Krankenhaus-Fusion zwischen Gütersloh und Rheda zurückgewiesen. In der Klage gegen die mit der Fusion verbundenen Aufteilung künftiger medizinischer Schwerpunkte fällte das Gericht noch kein Urteil. Das Sankt Vinzenz Hospital in Wiedenbrück, das Sankt Elisabeth Hospital in Gütersloh und die Kliniken Bielefeld hatten vor fünf Monaten den Eilantrag eingereicht. Die Krankenhäuser hatten unter anderem wegen der Erweiterung der plastischen Chirurgie in Gütersloh von 20 auf 30 Betten geklagt.