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Steuerschuld tilgen

Säumige Zahler erhalten keine Zulassung


Kreis Lippe (SZ). Wer ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, darf kein Minus mehr auf seinem Kfz-Steuerkonto haben. Das teilt die Zulassungsstelle des Kreises Lippe mit. »Ab sofort müssen die Zulassungsstellen aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung überprüfen, ob der zukünftige Halter eines Fahrzeugs mit der Kraftfahrzeugsteuer oder mit Nebenleistungen im Rückstand ist«, berichtet Wolfgang Herold, Leiter des Fachgebiets Straßenverkehr. Allein 2005 sind laut NRW-Finanzministerium 33 Millionen Euro an Kraftfahrzeug-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt worden, neun Millionen konnten überhaupt nicht mehr eingetrieben werden.
ÊTechnisch möglich wird die Überprüfung durch einen Online-Zugriff in die »Rückstandsdatei« der Finanzämter. Die Zulassungsstelle erfährt dort, ob ein Rückstand vorliegt. Summen werden dabei nicht angegeben. »Wer in diese Datei, die täglich überarbeitet wird, eingetragen ist, erhält keinen Zulassungsstempel und keine Plakette für sein Fahrzeug. Erst müssen die Steuerschulden beim Finanzamt beglichen werden«, erläutert Herold.
Auch künftig können Bevollmächtigte ein Fahrzeug anmelden. »Dann ist es wichtig, uns gegenüber das Einverständnis zu erklären, dass dem Bevollmächtigten mitgeteilt wird, ob Steuerrückstände bestehen«, betont Herold.
Von 2007 an müssen säumige Zahler ihre Kraftfahrzeugsteuer ein Jahr im Voraus zahlen.
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Artikel vom 06.01.2006