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Öffentlich Bekanntmachung
Gemäß § 17 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchlengern wird bekannt gegeben, dass die Neufassung der Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Kirchlengern vom 28. 12. 2005 veröffentlicht wird. Die Vorschrift hängt im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Kirchlengern, Rathausplatz 1, Kirchlengern, für die Dauer einer Woche öffentlich aus. Nachrichtlich wird diese auf der Internetseite der Gemeinde Kirchlengern (www.kirchlengern.de) veröffentlicht. Auf Wunsch wird eine Ausfertigung der Bekanntmachung übersandt. Bestellungen werden unter der Telefon-Nr. 0 52 23 / 7 57 31 46 entgegen genommen.
Kirchlengern, den 28. 12. 2005
Gemeinde Kirchlengern
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Weisheit

Artikel vom 30.12.2005