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Das ändert sich zum 1. Januar 2006

Teil 2 und Schluss: von Managergehältern bis zum Informationsfreiheitsgesetz

Berlin (dpa). Das Jahr 2006 fängt mit einer Reihe wichtiger Änderungen an. Sie betreffen viele Bereiche und damit auch fast alle Bürger. Heute Teil 2 und Schluss der Änderungen (Teil 1, Ausgabe Donnerstag, 29. Dezember).

SOZIALVERSICHERUNGEN:
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4400 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3525 Euro auf 3562,50 monatlich. Das Bruttoeinkommen über diesen Grenzen bleibt frei von Sozialabgaben.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 3900 auf 3937,50 Euro in Ost und West. Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern.
- Die Arbeitgeber müssen im neuen Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen gut 14 Tage früher als bisher abführen. So wird die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen verbessert. Die Änderung hat im kommenden Jahr einmalig 13 statt 12 Zahlungstermine zur Folge.

RENTE:
- Die Altersgrenze für den frühesten Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird mit dem Jahreswechsel stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten in den Jahren 2006 bis 2008.
Betroffen sind von 1946 an Geborene. Im Januar 1946 Geborene können diese Altersrente frühestens mit 60 Jahren und einem Monat beziehen. Wer im Dezember 1948 oder später geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Ein Rentenbezug vor diesem Zeitpunkt ist - auch unter Inkaufnahme höherer Abschläge - bei dieser Altersrente nicht mehr möglich. Vertrauensschutz genießen aber Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und vor dem 1. Januar 2004 die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verbindlich vereinbart hatten.
- Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge markiert der 1. Januar 2006 die dritte Stufe der »Riester-Treppe«: Die staatlichen Zulagen und der Sonderausgabenhöchstbetrag steigen. Die Grundzulage erhöht sich von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis maximal 1575 Euro geltend gemacht werden.
- Durch die neuen »Unisex-Tarife« werden Männer und Frauen bei Abschluss einer Riester-Rente künftig bei gleichen Beiträgen auch gleiche monatliche Leistungen erhalten. Bislang mussten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Tarife oder - bei gleichen Tarifen - geringere Auszahlbeträge hinnehmen. Dies wird nun bei Neuverträgen zu Lasten der Männer geändert.

ARZNEIMITTEL:
- Vom 1. Januar 2006 an dürfen in Deutschland keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) mehr in Medikamenten enthalten sein. FCKW zerstören die schützende Ozonschicht in der Atmosphäre.

MANAGERGEHÄLTER:
- Die Einkünfte von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften müssen detailliert offen gelegt werden. Verlangt wird die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie solche mit langfristiger Anreizwirkung, etwa Aktienoptionen. Die neuen Regelungen sind bereits seit dem 11. August 2005 in Kraft, sind erstmals aber auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden. Jedoch können die Anteilseigner auf die Offenlegung der Managerbezüge verzichten.

INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ:
- Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch - mit FDP-Unterstützung - auf den Weg gebracht hatte.

VERKEHR/BAU:
- Auf die Besitzer von Wohnmobilen kommen höhere Steuern zu. Die bisher als Nutzfahrzeuge deklarierten Camper über 2,8 Tonnen sollen schrittweise bis 2011 wie Pkw besteuert werden. Das bedeutet, dass sie dann nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Autos nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden. Wohnmobilbesitzer erhalten allerdings einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.
- Das 1994 eingeführte Sonder-Planungsrecht der neuen Länder zur Beschleunigung öffentlicher Verkehrsvorhaben wird um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert. Es enthält auch die Verkürzung des Klageweges nur auf die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts. Sobald die Planungsbeschleunigung für wichtige öffentliche Vorhaben im Frühjahr auf ganz Deutschland ausgedehnt sein wird, soll das Sonderrecht Ost in dem neuen Gesetz aufgehen.

LANDWIRTSCHAFT:
- Landwirte und Futtermittelunternehmer müssen sich künftig registrieren lassen. Nach der europäischen Verordnung zur Futtermittelhygiene, die zum 1. Januar 2006 verwirklicht wird, soll dies die Einrichtungen, die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle umfassen. Dies soll die Unternehmer bei der Sicherheit von Futtermitteln stärker in die Verantwortung nehmen. Die Regelung betrifft auch Landwirte, die Futtermittel erzeugen oder an Tiere verfüttern.

Artikel vom 30.12.2005