02.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Barmer bietet Arbeitgebern neues Angebot an

Vom 1. Januar an neues Ausgleichsverfahren bei Krankheit für kleinere und mittlere Firmen


Versmold (WB). Mit einem besonders günstigen Angebot für Arbeitgeber wartet die Barmer Ersatzkasse auf: Sie bietet seit dem Jahresewechsel kleinen und mittleren Firmen das Ausgleichsverfahren bei Krankheit zu attraktiven Konditionen an. »Mit unseren Umlagebeitragssätzen von 1,1, 1,6 oder maximal 2,9 Prozent liegen wir im Vergleich sehr günstig«, betont Helmut Achtermann, Bezirksgeschäftsführer der Barmer Versmold. Grundlage für das neue Angebot ist eine Neuregelung des Ausgleichsverfahrens, mit dem Arbeitgeber Lohnkosten bei Krankheit und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmer absichern.
Seit dem Jahreswechsel wird das Umlageverfahren bei Krankheit auf alle Betriebe mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern ausgedehnt. In das Umlageverfahren bei Mutterschaft werden künftig alle Firmen einbezogen - unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten. »Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass nun fast alle Krankenkassen mit dieser Versicherung beauftragt sind. Die Barmer ist immer dann zuständig, wenn ein Arbeitnehmer bei ihr Mitglied ist«, erläutert Achtermann. Ausgedehnt wurde der Kreis der Arbeitnehmer, die in das Ausgleichsverfahren einbezogen sind.
Neben Arbeitern und Auszubildenden sind dies jetzt auch Angestellte. Die Barmer bietet Arbeitgebern drei Erstattungssätze für den Ausgleich der Krankheitskosten. Im Normalfall werden 65 Prozent der Kosten erstattet; davon abweichend kann sich der Arbeitgeber für eine 50- oder 80-prozentige Erstattung entscheiden. Berechnet wird die Umlage vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Die Höhe der Erstattung im Umlageverfahren bei Krankheit ergibt sich aus den erstattungsfähigen Aufwendungen (also dem fortgezahlten Arbeitsentgelt) und dem maßgebenden Erstattungssatz. Mutterschaftskosten werden dem Arbeitgeber dagegen generell zu 100 Prozent erstattet. Dafür erhebt die Barmer lediglich einen Umlagebeitrag von 0,27 Prozent.

Artikel vom 02.01.2006