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Aus Briefen an die Redaktion

Verfälschung des
Bürgerwillens
Ein Leserbrief zum Thema »Geschäftsführerin der CDU-Fraktion« erreichte jetzt unsere Zeitung:

»Die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen sieht die Möglichkeit der Einsetzung einer Geschäftsführung für die organisatorische Hilfestellung einer Ratsfraktion vor. Dieses ist an sich nichts Ungewöhnliches und wird oftmals, vor allem in größeren Kommunen als Rheda-Wiedenbrück, genutzt. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob eine solche Einrichtung auch für die Ratsfraktionen in Rheda-Wiedenbrück tatsächlich notwendig ist, solange die Finanzierung dieser Stelle, auch auf Dauer, ausschließlich von den Fraktionsmitgliedern selbst getragen wird.
Bedenkenswert sind jedoch die bei der Vorstellung des Amtes der Geschäftsführung für die CDU-Ratsfraktion in Rheda-Wiedenbrück dargelegten Aufgaben und Ziele. So sollen mit diesem Amt eine Schnittstelle zwischen CDU-Fraktion und Verwaltung geschaffen werden, die Bewertung der Rats- und Ausschussvorlagen erarbeitet werden, Strategien für die Zukunft der Stadt entwickelt werden und eine erste Ansprechstelle für Bürgerwünsche geschaffen werden.
All diese Punkte sind originäre Aufgaben der vom Bürger gewählten Ratsmitglieder. Hierfür erhalten sie ihre Mandate und Aufwandsentschädigungen. Die Delegation dieser ihnen vom Bürger übertragenen Funktionen auf eine organisatorische ÝHilfsstelleÜ stellt eine unzulässige Verfälschung des Bürgerwillens und eine Aushöhlung des demokratischen Handelns auf kommunaler Ebene dar. Dieser Vorgang kommt einer Selbstentmachtung der CDU-Ratsmitglieder und insbesondere des Fraktionsvorstands gleich. Pikant bei der Vorstellung der neuen Stelle einschließlich der Stelleninhaberin ist auch der Hinweis auf die E-Mail-Kontaktadresse, die nicht der CDU Fraktion gehört, sondern einem Dienstleistungsbetrieb. Wer wirbt hier mit wem?«

DR. WOLFGANG A. LEWE
DIETER BRAUN
33378 Rheda-Wiedenbrück

Artikel vom 28.12.2005