Düsseldorf (dpa). Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) hat bestätigt, dass unter Dopingeinfluss erzielte Rekorde aus den Listen getilgt werden können. »Wir betrachten es als Individualrecht, wenn ein Athlet bei einem unter unlauteren Bedingungen erzielten Rekord aus den Bestenlisten gestrichen werden will«, sagte DSV- Generalsekretär Jürgen Fornoff. DDR-Olympiasiegerin Petra Schneider will ihren deutschen Rekord über 400 Meter Lagen für ungültig erklären lassen, weil sie damals gedopt gewesen sei.