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»Weihnachtsgeld« vom Staat sichern

Finanzamt zahlt noch Steuern für 2003 zurück - Antrag stellen


Warburg (WB). Noch bis zum 31. Dezember 2005 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 einreichen. »Wer jetzt die Erklärung abgibt, hat gute Aussichten, seine Steuererstattung schon innerhalb kurzer Zeit zu bekommen«, erläutert Rolf-Udo Seewald, stellvertretender Leiter des Finanzamts Warburg.
Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist über das Jahresende hinaus sei nicht möglich. Wer bis zum letzten Tag wartet, müsse hingegen aus technischen Gründen mit Verzögerungen rechnen.
Der Stichtag 31. Dezember 2005 gilt nach den Worten von Seewald auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der ebenfalls mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird, und den an die Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie.
Lohnen kann sich ein Antrag auf Veranlagung beispielsweise für Arbeitnehmer, wenn sie nur
l  zeitweise im Jahr gearbeitet haben (Ferienjobs!),
l  im Laufe des Jahres 2003 geheiratet oder ein Kind bekommen haben
l  oder wenn ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit von über 1 044 Euro entstanden sind.
Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung ist im Finanzamt Warburg oder im Internet unter www.fm.nrw.de/go/ erhältlich. Für Besitzer eines Computers gibt es vom Finanzamt eine kostenlose Sofware. Sie ist im Internet unter www.elsterformular.de abrufbar. Außerdem gibt es sie auf CD-ROM.
Weitere Auskünfte beim Finanzamt Warburg oder über das Bürger-Center der Landesregierung »Call NRW« montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0180/3100110.

Artikel vom 23.12.2005