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Mit Straftaten
durch das Leben

29-Jähriger erhält 17 Monate Haft

Hiddenhausen (cl). »Sie haben seit Jahren die Neigung, sich ausschließlich mit Straftaten durchs Leben zu schlagen«, sagte nicht nur der Vorsitzende Richter Bernd Kahre dem 29-jährigen Angeklagten Rolf M. (Name geändert) auf den Kopf zu. Der Hiddenhauser hatte schon mehrfach Haftstrafen verbüßt, doch die kurzen Zeiten auf freiem Fuß »nutzte« er umgehend zu weiteren Straftaten.

Diesmal wurde er aus der Untersuchungshaft beim Schöffengericht vorgeführt, um mehrere Betrügereien, Einbruchsdiebstähle, eine Körperverletzung und eine Nötigung zu verantworten, die alle zwischen dem 21. August und dem 2. September 2004 begangen worden sind! Dafür kassierte er diesmal 17 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, beim Landgericht Bielefeld wartet aber noch ein weiteres Verfahren mit 13 Delikten auf ihn! Hoffentlich ist er nicht abergläubisch.
In einem Internetcafé schwatzte Rolf M. einem Türken einen fast neuen Roller ab. Er wolle nur bei einem Bekannten einen Geldbetrag abholen, der ihm zustände und den er als Starthilfe nach seiner jüngsten Gefängnisentlassung dringend brauche. Um keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen, bat er auch noch um die Überlassung der Fahrzeugpapiere, was der gutmütige Rollerhalter auch gewährte. Ebenso gab er dem Angeklagten nicht nur den Rollerschlüssel, sondern den gesamten Bund mit Haustür- und Kellerschlüsseln mit, die bis heute verschwunden sind.
Rolf M. kehrte nicht, wie versprochen, nach einer halben Stunde zurück, sondern verkaufte das Zweirad zwei Tage später in Vlotho. Der Türke machte sich auf die Suche und fand den Übeltäter, wurde aber zum Dank mit dem Messer bedroht und erlitt einen Bruch des kleinen Fingers.
Darüber hinaus brach Rolf M. in einer Autolackiererei ein und stahl dort eine komplette Computeranlage, die er an einen Mitarbeiter in der Taxizentrale am Bahnhof verkaufte. »Die Taxifahrer in Herford kaufen alles,« informierte er das Gericht.
Außerdem hatte er Schlüssel und Brief eines Seat entwendet, stahl das passende Fahrzeug und verhökerte es für 2 500 Euro an einen Gebrauchtwagenhändler in einem Hiddenhauser Ortsteil, der es wiederum für 4 500 Euro an einen Holländer veräußerte und damit ganz zufrieden war.
Durch eine DNA-Analyse von Blutspuren in der Autolackiererei wurde der Angeklagte eindeutig überführt. Er gestand ohnehin immer nur das ein, was ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Bei allen Taten stand er unter Bewährung!

Artikel vom 23.12.2005