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Geschädigter erscheint
nicht im Amtsgericht

Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt

Borgholzhausen/Halle (kan). Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein 20-jähriger Piumer. Das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung wurde gestern vorläufig eingestellt.

Richter Michael Hunke ordnete am Ende des Prozesses im Haller Amtsgericht an, dass der junge Mann 50 Sozialstunden zu leisten hat - ein Vorschlag der Staatsanwältin. Der 20-Jährige war am 11. September dieses Jahres an einer Prügelei am Schützenhaus in Borgholzhausen beteiligt. Dabei hatte er einen anderen Borgholzhausener im Gesicht verletzt und ihm ein Stück seines Zahnes ausgeschlagen.
Sechs Zeugen waren gestern geladen gewesen. Einer, der Hauptzeuge, der am besagten Tag geschädigt worden war, erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, ihn telefonisch zu erreichen, verhängte der Amtsrichter schließlich ein Ordnungsgeld gegen diesen Zeugen. Sollte dieser die 150 Euro nicht bezahlen, drohen ihm drei Tage Ordnungshaft. »Der Geschädigte scheint kein ganz großes Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten zu haben«, vermutete Michael Hunke.
Von den fünf erschienenen Zeugen wurde gestern nur einer vernommen. Dieser hatte in der Nacht des Geschehens gegen 1.50 Uhr jedoch nur einen Teil der Auseinandersetzung gesehen. Er wusste nicht, ob der Angeklagte tatsächlich vorher von dem Geschädigten geschubst worden war, bevor Ersterer mit seiner Faust zuschlug.
Die Schlägerei hatte sich im Rahmen einer privaten Geburtstagsfeier im Schützenhaus ereignet. Der alkoholisierte Angeklagte war dort ohne Einladung mit zwei Freunden erschienen. »Das Bier, das wir getrunken haben, haben wir bezahlt«, sagte er. Zu der Auseinandersetzung kam es, nachdem die Gastgeber 30 Euro Eintritt von den drei ungebetenen Gästen verlangt hatten. Nach Angaben des Angeklagten habe der Geschädigte ihn provoziert. Auf seine Sicht der Dinge konnte das Gericht jedoch nicht zurückgreifen, da er, wie bereits erwähnt, nicht erschienen war.

Artikel vom 23.12.2005