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Recht auf
Widerspruch


Büren (WV). Das Bürgerbüro der Stadt Büren hat darauf hingewiesen, dass ein Widerspruchsrecht gegen eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen besteht. Jeder Einwohner, der von diesem Recht Gebrauch machen will, kann sich bis zum 31. Januar 2006 im Bürgerbüro, Königstraße 16, Büren, Ruf 02951 / 9700 melden.

Artikel vom 23.12.2005