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Überprüfung
von Leitungen

Stadt informiert Hauseigentümer

Von Stefan Wolff
Herford (HK). Hauseigentümer müssen auf ein neues Gesetz achten. Laut § 45 Absatz 4 bis 6 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer, die vor 1965 gebaute Häuser, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, besitzen, ab dem 1. Januar 2006 die Abwasserleitungen auf ihre Dichtheit überprüfen.

Untersuchungen haben ergeben, dass bis zu 70 Prozent der Abwasserleitungen undicht sind, und das daher Abwässer im Erdreich ungeklärt versickern und die Sauberkeit des Grundwassers und der Gewässer gefährden.
In Herford sind rund zehn Prozent der Liegenschaften von diesem Gesetz betroffen, das sind etwa 1500 Häuser. Alle weiteren Hauseigentümer verpflichtet das Gesetz, eine Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen. Allerdings lässt der Gesetzgeber Hausbesitzer und Kommunen im Unklaren darüber, wer die Durchführung der Dichtheitsprüfungen kontrollieren und gegebenenfalls ihr Ausbleiben ahnden soll.
Herfords Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm und der Leiter des städtischen Abwasserwerkes, Gerhard Altemeier, weisen alle Hausbesitzer auf § 45 der Bauordnung hin, empfehlen aber, abzuwarten und sich zuerst bei der Bauberatung zu informieren.
Das Abwasserwerk hat bereits Firmen, die eine solche Dichtigkeitsprüfung durchführen können, überprüft und zertifiziert. Als die sicherste und preiswerteste Methode sehen die Experten die Prüfung durch Wasserdruck an. Bei vorsichtiger Schätzung beliefen sich die Kosten, die dabei auf den Hauseigentümer zukommen, auf etwa 150 Euro. Eine Prüfung mit Videokamera dagegen koste 400 bis 500 Euro. Wenn der Gesetzgeber die Unklarheit um das Gesetz der Dichtheitsprüfung beseitigt hat, wird die Verwaltung die Bürger informieren. Kontakt: % 0 52 21 / 189-352 oder Internet: www.grundstueckentwaesserung-online.de.

Artikel vom 22.12.2005