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Junge brutal getreten

Ein Jahr Freiheitsstrafe für 24-Jährigen aus Lübbecke

Von Felix Quebbemann
Espelkamp (WB). Schläge ins Gesicht und auf den Oberkörper musste ein 17-Jähriger am 20. April am Espelkamper Bahnhof über sich ergehen lassen. Und schließlich warf ihn ein Fußtritt ins Gesicht zu Boden.

Und das alles für ein paar Euro. Ein 24-jähriger Deutschrusse aus Lübbecke musste sich für diese Tat und für eine weitere Körperverletzung - begangen am selben Tag - an einem 25-jährigen Studenten vor dem Schöffengericht in Minden verantworten. Dort wurde er wegen räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Der Vorwurf lautete, dass der 24-Jährige am Tattag gegen 17.40 Uhr am Bahnhof sein Opfer gefragt hat, ob er ihm 15 Cent geben könne. Der 17-Jährige holte seine Geldbörse hervor, hatte aber den Betrag nicht passend. Daraufhin soll der alkoholisierte Angeklagte seinen Betrag auf fünf Euro erhöht haben. Diese wollte der 17-Jährige dem Angeklagten jedoch nicht geben. Dann habe der 24-Jährige zugeschlagen. Als das blutverschmierte Opfer auf dem Boden lag, hat es dem Angreifer die Börse mit den Worten gegeben: »Hör bitte auf mich zu schlagen. Du bekommst dein Geld.«
Nur kurze Zeit später soll der Angeklagte einen Studenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nur weil der 25-Jährige kein Feuer hatte.
Die Taten wären nicht zur Anzeige gekommen, wenn nicht die Mutter des 17-Jährigen diesen dazu gedrängt hätte, zur Polizei zu gehen. »So etwas passiert in Espelkamp doch jeden Tag«, so der Junge vor Gericht. Auf die Frage von Richterin Niewerth, ob er seinen Angreifer im Gericht sehen würde, antwortete der 17-Jährige, er habe Respekt vor Leuten, die ihn schlagen. Auf erneute Nachfrage der Richterin identifizierte er den 24-Jährigen.
Dieser konnte die Vorwürfe nicht fassen und betonte, er sei zur Tatzeit nicht in Espelkamp gewesen. Das konnten weder sein Vater noch seine Mutter bezeugen. Die ehemalige Freundin des Angeklagten sagte zudem, dass der 24-Jährige in zweifelhaften Kreisen verkehre, in denen Alkohol und Drogen »im Spiel sind«. Vor der Gerichtsverhandlung musste sich der Angeklagte, der wegen mehrerer Delikte, unter anderem Beihilfe zur räuberischen Erpressung, bereits vorbestraft war, noch einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Dabei wurde eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Diese Wahnvorstellungen würden ihn aber nicht verhandlungsunfähig machen, so der Gutachter vor Gericht.
Mit dem Urteil von einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung blieb die Richterin unter der Forderung des Staatsanwaltes, der ein Jahr und drei Monate gefordert hatte. Im Gegensatz dazu, setzte das Gericht die Strafe aber nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zur Bewährung aus. »Wir sehen keine günstige Sozialprognose«, so Richterin Niewerth.

Artikel vom 21.12.2005