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Täter soll nach Haft in Sicherungsverwahrung

Komplize nach Banküberfall erschossen

Düsseldorf (dpa). Im Prozess um einen der spektakulärsten Banküberfälle in NRW ist der einzige überlebende Täter zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Düsseldorf ordnete gestern außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Nach dem Überfall in der Vorweihnachtszeit 2004 hatten sich der Verurteilte und ein Komplize - beide in Nikolauskostümen - mit einem Polizisten eine blutige Schießerei geliefert. Dabei war der Mittäter getötet worden. Der Kommissar und der Angeklagte wurden lebensgefährlich verletzt.
Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Angeklagte die mitgeführte Waffe auch benutzen wollte, sei es lediglich zu einer Verurteilung wegen schweren Raubes und nicht wegen versuchten Polizistenmordes gekommen, begründete die Kammer das Urteil. Die Schüsse auf den 37 Jahre alten Zivilbeamten hatte nachweislich der Komplize abgegeben. Trotz eines Bauchschusses hatte der Polizist zurückgefeuert, den Schützen getötet und den Angeklagten mit drei Schüssen niedergestreckt. Bei der Notoperation hatte dem Beamten eine Niere entfernt werden müssen.
Der jetzt verurteilte 43-Jährige hatte sich trotz schwerster Verletzung damals noch zum Fluchtwagen schleppen können, in dem seine Freundin auf ihn wartete. In einem Krankenhaus wurde das Paar wenig später festgenommen. Die 38-jährige damalige Lebensgefährtin muss sich demnächst in einem gesonderten Verfahren wegen Begünstigung verantworten.
Bei dem Überfall hatte das Gangsterduo 142 650 Euro erbeutet. Der Coup war nach Angaben des Oberstaatsanwaltes »gut vorbereitet und brutal ausgeführt« und hätte vermutlich auch geklappt, wenn nicht zufällig der Kommissar mit seiner Kollegin vor der Bank aufgetaucht wäre. Die damals 31 Jahre alte Beamtin, die nicht in den Schusswechsel verwickelt wurde, hatte einen Schock erlitten.
Der Fall hatte für erheblichen politischen Wirbel um vorzeitige Haftentlassungen und Vollzugslockerungen gesorgt, da beide Räuber wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft waren.

Artikel vom 23.12.2005