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Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat die Außenbereichssatzung »Mindener Straße« im Ortsteil Kirchlengern am 24. 11. 2005 als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die Plangebietsabgrenzungen sind aus der Skizze ersichtlich, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

BekanntmachungsanordnungEs wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 bis 4 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gem. § 215 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des §§ 39 bis 44 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen oder Änderungen dieses Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung sowie über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingeweisen.
Der Plan und die Begründung liegen gem. § 10 Abs. 3 BauGB vom 24. Dezember 2005 an auf Dauer bei der Gemeindeverwaltung Kirchlengern, Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern, im Rathaus, während der Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB und den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 7. 4. 1981 (GV NW 1981, S. 224, SGV NW 1981 S. 2023) wird der Satzungsbeschluss vom 24. 11. 2005 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 GO NW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes, gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungsplänen nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächen-
nutzungsplan ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzten Rechtsvorschriften und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Außenbereichssatzung Mindener Straße wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Kirchlengern, 20. Dezember 2005
Der Bürgermeister
Meier

Artikel vom 24.12.2005