23.12.2005
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Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können von den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Bad Oeynhausen in der Zeit vom 27. 12. 2005 bis zum 13. 1. 2006 sowohl schriftlich als auch mündlich zu Protokoll, jeweils während der Öffnungszeiten im Rathaus I in 32545 Bad Oeynhausen, Bahnhofstraße 45, Zimmer 21, erhoben werden.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Bad Oeynhausen in öffentlicher Sitzung.
Bad Oeynhausen, den 15. 12. 2005
Artikel vom 23.12.2005