21.12.2005
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Steuern zurück
Der Stichtag 31. Dezember gilt auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der ebenfalls mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird, und den an die Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie. Lohnen kann sich ein Antrag auf Veranlagung beispielsweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn man
l nur zeitweise im Jahr gearbeitet haben (Ferienjobs!),
l im Laufe des Jahres 2003 geheiratet oder ein Kind bekommen hat
l oder wenn Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit von über 1044 Euro entstanden sind.
Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung erhält man im Finanzamt oder unter:
Artikel vom 21.12.2005