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Friedhofsgebühren
steigen zum 1. Januar

Neue Satzung für Ruhestätten der evangelischen Kirche

Halle (abe). Sterben kostet nicht nur das Leben. Zum 1. Januar 2006 werden in Halle die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft, also oberhalb der B 68 und am Bahnhof, zum Teil deutlich steigen. Die Nutzungsgebühr für ein Wahlgrab (Ruhezeit 30 Jahre) wird deutlich von derzeit 600 Euro auf 1275 Euro angehoben.

Gleichzeitig werden die laufenden Unterhaltungsgebühren aber von derzeit 16 Euro auf vier Euro pro Grab und Jahr sinken. Die Urnenbestattung kostet künftig 900 Euro statt bisher 600 Euro. Die Bestattungsgebühr (derzeit 680 Euro für Erwachsene inklusive Benutzung Leichenkammer und Friedhofskapelle) wird ebenfalls neu geregelt. Sie beträgt künftig nur noch 382 Euro. Die Nutzung der Friedhofskapelle (229 Euro) und der Leichenkammer (19 Euro) werden separat erhoben.
Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft und gilt bis Ende 2008. Die Gebühren steigen, weil die evangelische Kirche als Träger des Friedhofes oberhalb der B 68 nach dem Kommunalabgabengesetz gesetzlich verpflichtet ist, die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Verzinsung der Einnahmen und die Verzinsung von Grund und Boden mit in den Gesamthaushalt einfließen zu lassen. Zuletzt mussten nur Sach- und Personalkosten zugrunde gelegt werden.
Diese neue betriebswirtschaftliche Berechnung macht es erforderlich, dass der Gesamthaushalt »Friedhof« von derzeit 337 000 Euro um 20 bis 30 Prozent steigen wird. »Durch die neue Gebührensatzung sind wir in der Lage, für Investitionen, wie zum Beispiel Wege- und Kanalbau, Zaunerneuerung an den Friedhofsanlagen sowie neue Arbeitsmaschinen, rechtzeitig Rückstellungen zu bilden«, sagt Finanzkirchenmeister Heinz Kreft. Die letzte Gebührenerhöhung war im Jahr 2002.
Die evangelische Kirchengemeinde will und darf sich die Mehreinnahmen nicht selbst in die Tasche stecken. Denn Friedhöfe müssen sich ausschließlich durch Gebühren tragen. Kirchensteuermittel dürfen hierfür nicht verwendet werden. Die neue Gebührensatzung ist ab sofort im Evangelischen Gemeindeamt, Lettow-Vorbeck-Straße 7, während der Öffnungszeiten einzusehen.
Nach der schlechten Nachricht folgt die gute: Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde hat in der Friedhofskapelle zwei neue Räume geschaffen, in denen Angehörige in einer angemessenen Atmosphäre von ihren Verstorbenen Abschied nehmen können. Die Umbaumaßnahmen sowie die Innengestaltung mit Bildern der Haller Künstlerin Marieta Bonnet sind abgeschlossen. Die neuen Räume mit jeweils einem separaten Eingang stehen ab sofort zu Verfügung. Die Baukosten betragen 32 000 Euro und wurden aus der Friedhofsrücklage finanziert. Pfarrer Andreas Aland: »Der Umbau war zahlreichen Hinterbliebenen ein großes Bedürfnis, weil die alten Räume zu klein waren. Die neuen Räume helfen, vernünftig und in einem schöneren Rahmen Abschied nehmen zu können. Somit lässt sich der Verlust eines Menschen auch besser verarbeiten.«

Artikel vom 20.12.2005