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18 Monate Bewährung für Schleuser

Angst vor »Hintermänner« - Kautions-Schulden Grund für die Straftat


Gütersloh (wow). Wegen illegaler Einschleusung von elf Ukrainern verurteilte das Gütersloher Schöffengericht gestern zwei polnische Staatsangehörige zu Bewährungsstrafen. M. (25) erhielt ein Jahr und sechs Monate Gefängnis, sein Komplize O. (22) neun Monate Haft. Die Haftbefehle gegen die Beschuldigten wurden aufgehoben.
Beide Angeklagten waren gestern geständig. Sie sollen am 8. Juli mit einem Lastkraftwagen von Polen nach Deutschland eingereist sein. Kurz vor der polnischen Grenze sollen dann die elf Ukrainer auf die Ladefläche ge-stiegen sein. »Hintermänner«, so M. vor Gericht, »sagten uns, wir müssen die nach Holland schleusen. Dort sollte ich auch für jeden Mann einhundert Euro bekommen.« Doch auf dem Rastplatz an der Bundesautobahn (A2) in Gütersloh/Verl war Schluss. Da überprüften Polizeibeamte die »Ladung« und nahmen die Fahrer fest. Keiner der Ukrainer war im Besitz eines gültigen Visums für die Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden daraufhin wieder zurückgeschickt.
Der 25-Jährige sagte aus, er habe zuvor bereits zwei Schleuserfahrten gemacht. Bei der zweiten sei er von polnischen Polizisten in Gewahrsam genommen worden. Er als seine Auftraggeber eine Kaution in Höhe von 1500 Euro bezahlten, sei er wieder auf freien Fuß gekommen. Dann sei er unter Druck gesetzt worden. »Man hat mir versprochen, wenn ich noch eine Schleuserfahrt machte, würden sie mir die Kautions-Schulden erlassen. Ich habe schließlich eingewilligt.«
Sein Kompagnon O. habe von der ganzen Aktion erst in Gütersloh bei der Festnahme erfahren. M.: »Er sollte mir nur zur Hand gehen und bei mir lernen. Er hat auch kein Entgelt erhalten. Er war auch als Beifahrer vorgesehen.«
Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte für Bewährungsstrafen. Abkassiert hätte nämlich die Organisation, die dahinter steckt: 500 Euro pro Schleusung.

Artikel vom 17.12.2005