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In dieser Stadt liegt der Hund begraben

Leinenzwang gängelt Besitzer

Dieser Dehmer Leser befasst sich mit dem Leinenzwang für Hunde, den die Stadt erweitern will (WESTFALEN-BLATT vom 2. Dezember).Hunde liebt man oder man hasst sie. Dazwischen scheint es nicht viel zu geben. Foto: dpa

»Nach dem Hauptausschuss ist nunmehr auch der Rat dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, den Leinenzwang auf die Freiflächen an Werre und Weser auszudehnen.
Einige Anmerkungen dazu:
Der ÝSchutz und die Sicherheit von Kindern, Gehbehinderten, Alten und RadfahrernÜ ist nun überall gewährleistet. Frage: Wer schützt uns künftig vor Radfahrern, die bei Dunkelheit ohne Licht, auf der falschen Straßenseite oder auf dem Bürgersteig, in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung, mit überhöhter Geschwindigkeit an Weser und Werre entlang und im steten Wechsel mit Inlineskatern die ÝSpaziergänger Kinder, Gehbehinderten, AltenÜ - und Hundebesitzer mit angeleintem Hund »gefährden, schädigen oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen«? Ach, den Satz kennen Sie? Er ist Gesetz!
Die Durchsetzbarkeit des Erlassens ist eine Frage der Kontrolle. Jeder Soldat der Bundeswehr mit Vorgesetzteneigenschaft würde sich mit einem Befehl, dessen Ausführung er nicht überwachen kann, strafbar machen.
Was die Wohngebiete einschließlich ihrer Grünanlagen - zumal in einer Kurstadt - betrifft, wird keiner am notwendigen Leinenzwang zweifeln. Aber: Warum überlässt man die Gefährdungshaftung ansonsten nicht dem Hundehalter, der eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachweisen muss (im Unterschied zum Radfahrer) und nimmt die ohnehin nur spärlich vorhandenen Freilaufflächen aus dem Erlass heraus?
Der Erlass stellt sich gegen das Urteil eines Oberlandesgerichts, das den Ýgenerellen Leinenzwang für alle Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet unverhältnismäßig und damit unzulässigÜ nennt.
Bei allem Verständnis für Sauberkeit auf den Straßen, Ordnung in der Gemeinde und Sicherheit für den Bürger: Es lässt sich der Eindruck nicht verhindern, dass mit der Bußgelddrohung bei Verstößen gegen den Leinenzwang eben doch wieder ein kleines Einnahmepförtchen für den klammen Stadtsäckel geöffnet wird.
Dies wird den ÝKriegsschauplatz HundesteuerÜ neu eröffnen: jene unsoziale, ungerechteste und übrigens juristisch höchst umstrittene Form kommunaler Geldeintreibung wurde vor 200 Jahren in England als ÝLuxussteuerÜ unter anderem auf Hunde erfunden. Aber gerade die Engländer und auch Frankreich haben diese Steuer trotz drei- bis vierfach höherer ÝHundedichteÜ vor etwa 20 Jahren abgeschafft, wie viele andere Länder auch.
Schließlich - und das ist wirklich schade - wird man als Bürger den Eindruck nicht los, angesichts einer längst überbordenden Gesetzesflut durch derart überflüssige Erlasse noch mehr gegängelt und entmündigt zu werden; daneben kommt allmählich gewaltiger Ärger auf, wenn sich nach der Regierung und den Energiemonopolisten nun auch noch die Stadt unter die Abzocker mischt. Ein böser Spruch drängt sich da auf: ÝIn Bad Oeynhausen braucht man einen Hund überhaupt nicht anzuleinen; hier liegt er nämlich begraben!Ü«Otto Kary32549 Bad Oeynhausen

Artikel vom 17.12.2005